Wenn Sie schwanger sind und nicht wissen, ob Sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden sollen, können Sie bei uns kompetente Beratung in Anspruch nehmen. Für einen Schwangerschaftsabbruch nach §218/219 StGB ist ein Beratungsgespräch vorgeschrieben.
Wir beraten und informieren Sie über
- Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen das Austragen der Schwangerschaft erleichtern könnten
- den rechtlichen Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs und die gesetzlichen Fristen
- Methoden und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs
- Beratung bei auffälligen Befunden
- Beratung nach Schwangerschaftsabbruch
In einem ergebnisoffenen Gespräch können Sie Ihre Gedanken und Überlegungen aussprechen und das Für und Wider gegeneinander abwägen. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Beratungstermine in Anspruch nehmen, wenn Ihre Entscheidungsfindung längere Zeit benötigt. In jedem Fall akzeptieren wir Ihre eigenverantwortliche Entscheidung und Sie erhalten von uns den nach § 218/219 StGB gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsnachweis.
Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen und ist grundsätzlich kostenlos. Alle unsere Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.
Erklärfim zum Schwangerschaftsabbruch: https://www.youtube.com/watch?v=zRxiDaNIoWU
§218/219 StGB
Für einen Schwangerschaftsabbruch nach §218/219 StGB ist ein Beratungsgespräch vorgeschrieben.
Wir beraten und informieren Sie!