Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine nach § 219 StGB festgelegte Pflichtberatung für ungeplant und/oder ungewollt schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. Die ergebnisoffene Beratung soll den Schwangeren helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.
Oft sind es mehrere Probleme, die eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen lassen. Dies sind u.a. psychische oder/und physische Überforderung, wirtschaftliche Unsicherheit und drohende oder bereits bestehende Arbeitslosigkeit. Oft spielt auch das Alter eine Rolle, sei es, dass die Ratsuchende noch minderjährig oder in Ausbildung ist oder dass sie sehr spät (nochmals) schwanger wurde und die Familienplanung schon vor Jahren abgeschlossen war.
Konfliktberatungen können auf Wunsch anonym durchgeführt werden. Allerdings muss für das Ausstellen der Beratungsbescheinigung, die für einen Schwangerschaftsabbruch benötigt wird, der Name der Klientin und das Datum des Beratungsgesprächs erfasst werden. Das gesamte Team der Beratungsstelle steht selbstverständlich unter Schweigepflicht.
Erklärfilm/Informationsfilm Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch