... Beratung und Unterstützung bei einer unerwünschten Schwangerschaft ...

 

 

 

 

Sie sind im Schwangerschaftskonflikt und denken über einen Abbruch nach.

Als staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle beraten wir nach § 219 StGB und stellen auf Wunsch eine Beratungsbescheinigung aus ungewollt schwanger - weitere Informationen

Bei einem Schwangerschaftsabbruch ist die Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Wir sind dazu verpflichtet, Sie umfassend über das Thema in rechtlicher und finanzieller Hinsicht zu informieren. Wir suchen, gemeinsam mit Ihnen, auch für schwierige Situationen Lösungen. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch treffen nur die Schwangeren selbst. Wir achten Ihre Entscheidung und unterstützen Sie  auf Ihrem Weg - egal wie er aussieht. 

Sie können sich allein, mit Ihrem Partner oder einer Begleitperson Ihres Vertrauens beraten lassen.

Das Beratungsgespräch ist auf Wunsch anonym (um die Beratungsbescheinigung auszustellen, sind jedoch Ihre Personalien notwendig)

Bei Bedarf beraten wir Sie auch unterstützend nach einem Schwangerschaftsabbruch. 

 

Informationen über den Ablauf einer „Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch“ finden Sie in dem kurzen Erklärfilm von pro familia:
https://www.youtube.com/watch?v=zRxiDaNIoWU

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