Die Stiftung pro familia München schickt Spendern und Stiftern unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

STEUERVORTEILE FÜR SPENDER

Spenden dürfen in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Überschreitet man diese Grenze, so kann man Spenden unbegrenzt in kommende Jahre “vortragen” und dann von der Steuerschuld abziehen.

STEUERVORTEILE FÜR STIFTER

Maximal 1 Million Euro können Privatpersonen und Unternehmen innerhalb von zehn Jahren einer gemeinnützigen Stiftung stiften und steuerlich in Abzug bringen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die steuerlichen Vorteile der Zuwendung individuell zu nutzen: Sie können die Summe entweder komplett im Jahr der Zuwendung absetzen oder auf bis zu zehn Jahre verteilen.