Sie haben Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt? Dann sind Sie bei uns richtig! Unsere qualifizierten Fachkräfte nehmen sich Zeit, um Ihnen über alle anstehenden Fragen, gerne auch in mehreren Beratungseinheiten, Auskunft zu geben und Sie in dieser besonderen Lebensphase zu begleiten. Eine Schwangerenberatung kann eine psychosoziale Beratung und / oder eine sozialrechtliche Beratung beeinhalten. Es ist ein kostenfreies Angebot auf das Sie als werdene Eltern ein Recht haben!

 

Folgende Themenbereiche können beispielsweise in der Beratung besprochen werden:

Informationen, Beratung und Vermittlung zu sozialen, finanziellen und rechtlichen Hilfen und Leistungen

  • Mutterschutz / Mutterschaftsgeld
  • Elternzeit / Elterngeld
  • Kindergeld, Kinderzuschlag
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
  • Bürgergeld, Wohngeld
  • Kindschaftsrecht, Sorgerecht, Namensrecht
  • Umgangsrecht, Vaterschaftsanerkennung
  • Antragstellung Bundesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" und Landesstiftung "Hilfe für Familien in Not"
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Elbe-Elster Netzwerk „Gesunde Kinder"
  • Frühe Hilfen im Landkreis Elbe-Elster

Anträge stellen - Was? Wie? Wo?

Mit der Geburt eines Kindes gehen einige Anträge an verschiedene Institutionen einher. Im Rahmen einer Schwangerschaftsberatung können wir Sie individuell durch den "Bürokratie-Dschungel" lotsen und gerne auch durch die einzelnen Anträge. Dies kann in einem persönlichen Termin, aber auch im Rahmen einer Telefonberatung stattfinden.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Informationen, Beratung und Vermittlung rund um das Thema Schwangerschaft

  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft
  • Hebammenbetreuung
  • Fragen zum Mutterpass
  • Fragen zur Partnerschaft und Sexualität
  • Vorbereitung auf Mutter-, Vater-, Elternsein
  • Begleitung bei krisenhaften Situationen in der Schwangerschaft (Trennung, Gewalt, Depression, Problemen mit Eltern, etc.)
  • Postpartale Depressionen
  • Vertrauliche Geburt
  • Adoption

Die Beratung ist kostenfrei und steht selbstverständlich unter Schweigepflicht.