Verhütungsmittelfonds des Vogelsbergkreises
Wussten Sie, dass…
es einen Fonds gibt, aus dem Frauen und Männer im Vogelsbergkreis einen Zuschuss für Verhütungsmittel beantragen können?
Außerdem werden die Sterilisation bei der Frau und die Vasektomie beim Mann bezuschusst.
Voraussetzung ist, dass Sie
- von Bürgergeld nach dem SGB II oder
- von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem Kapitel 4 SGB XII oder
- von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leben.
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag beziehen.
So gehen Sie vor
Zuerst beantragen Sie die Übernahme der Verhütungsmittelkosten (außer Kondome) bei pro familia.
Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:
- aktueller Bescheid des Jobcenters des Vogelsbergkreises
- Rezept oder Kostenvoranschlag Ihrer Ärzt*in
Auf Wunsch bietet pro familia Ihnen auch gerne eine Verhütungsberatung an.
Weitere Informationen erhalten Sie
- in Ihrer Frauenarztpraxis
- von Ihrem/Ihrer Ansprechpartner*in beim Jobcenter des Vogelsbergkreises (KVA)
- in der pro familia Beratungsstelle Alsfeld
Die pro familia Beratungsstelle Alsfeld bedankt sich für die Einrichtung des Verhütungsmittelfonds durch den Vogelsbergkreis!
Weitere Information finden Sie in unserem Flyer zum Herunterladen.
Im Realtalk von pro familia erfahren Sie mehr über Verhütungsmittel.