Beratung für Schwangere und werdende Eltern
Eine Schwangerschaft verändert das Leben und wirft viele Fragen auf. Bei uns können Sie sich rund um die Geburt, zur neuen Lebensplanung, sowie zu Rechtsansprüchen und möglichen wirtschaftlichen Hilfen für sich und ihr Kind beraten lassen.
Wir beraten Sie zu den folgenden Themen:
- Mutter/Vater/Eltern werden und sein
- Begleitung in der Schwangerschaft bei Konflikten und Problemen
- Möglichkeiten und Perspektiven als Alleinerziehende
- Jugendliche Schwangere
- Informationen über Pränataldiagnostik
- Leben mit einem behinderten Kind
- Beratung in psychischen Krisen während der Schwangerschaft und nach der Geburt
(weitere Informationen dazu finden Sie hier)
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie zu den folgenden Themen Fragen haben und Unterstützung benötigen:
- Mutterschutz, Mutterschaftsgeld
- Vergabe der Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens
- Elternzeit und Elterngeld, Kindergeld und Kindergeldzuschlag, Unterhalt und Unterhaltskostenvorschuss
- Sozialrechtliche Beratung für LGBTQ*
- Wohngeld, Arbeitslosengeld 2
- Namens- und Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennungsverfahren, Beistandschaft vom Jugendamt
- Betreuungsangebote für Kinder
- Leistungen für Studierende und Auszubildende
Ein Beratungsangebot für Jugendliche Schwangere und werdende Väter, junge Mütter und Väter. Hier gibt es die Möglichkeit über Lebensperspektiven nachzudenken, Sorgen zu besprechen und Probleme anzugehen.
Fragen können sein:
- Wo kann ich wohnen?
- Kann ich die Schule/Ausbildung weiter machen?
- Wer passt auf mein Kind auf?
- Was passiert mit meinem Körper?
- Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens
Sie können bei uns einen Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind stellen. Die Mittel der Stiftung werden z.B. für die Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Zuschüsse werden nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe und Dauer der Hilfe richtet sich nach Ihren persönlichen Umständen, aber auch nach den Gesamtzahlen der Antragstellerinnen. Die Gelder der Bundesstiftung dürfen pro Schwangerschaft nur bei einer Beratungsstelle beantragt werden.
Wann hilft die Bundesstiftung?
- Bei Ihnen besteht eine individuelle Notlage. Dazu muss die Beratungsstelle die Einkommensverhältnisse überprüfen.
- Sie haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen.
- Sie haben ein Schwangerschaftsattest, z.B. Mutterpass.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin, da die Mittel in der Schwangerschaft beantragt werden müssen.
Ihre Ansprechpartnerin ist: