Unterstützung und Krisenintervention für vergewaltigte oder sexuell belästigte Mädchen und Frauen

Tel.: 06151/45511 

Der Notruf der pro familia Darmstadt unterstützt Frauen und Mädchen, wenn sie von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung betroffen oder bedroht sind.

Das können sein:

  • Belästigung am Telefon und im Internet
  • Belästigung am Arbeitsplatz und in der Schule
  • Belästigung auf der Straße und öffentlichen Plätzen
  • tätliche oder psychische Bedrohung
  • sexualisierte Gewalt

Unabhängig von der Arbeit des Frauennotrufs können sich auch Männer* und Jungen* an pro familia wenden, die sexuelle Gewalt erlebt haben, und Unterstützung suchen.

Wir bieten telefonisch oder persönlich Beratungsgespräche an zu folgenden Themen:

  • Bewältigung der erlebten Situation
  • Einleiten geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Informationen über mögliche rechtliche Schritte
  • Antworten zu medizinischen und juristischen Fragen (Anzeige, Verfahrens- und Prozessablauf)

Die Gespräche sind vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Jedes Mädchen* und jede Frau* entscheidet selbst, worüber sie reden möchte, was sie unternehmen will und wobei sie unterstützt werden möchte.
Auch Familienangehörige und Vertrauenspersonen können sich an den Notruf wenden.

 

Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

In Darmstadt können sich Frauen und junge Mädchen aus der Region nach einer Vergewaltigung medizinisch versorgen und auf Wunsch eine vertrauliche Spurensicherung durchführen lassen, ohne eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Für viele Frauen und Mädchen kommt eine polizeiliche Anzeige nach einer Vergewaltigung nicht in Frage oder sie fühlen sich vorerst nicht in der Lage diese Entscheidung zu treffen.

Daher wenden sich Betroffene nicht an die Polizei und bleiben so häufig medizinisch unversorgt, weil sie befürchten, zu einer Anzeige gedrängt zu werden. Daraus können erhebliche gesundheitliche Folgen und psychische Belastungen resultieren.

Es besteht für Frauen und junge Mädchen die Möglichkeit der medizinischen Akutversorgung nach einer Vergewaltigung im Darmstädter Klinikum.

Auf Wunsch der Frau kann eine vertrauliche Spurensicherung stattfinden. In dem Krankenhaus liegen die notwendigen Untersuchungskits und Dokumentationsbögen zur gerichtsverwertbaren Befunderhebung vor. Im Anschluss an eine Untersuchung werden die Materialien ein Jahr lang in der Rechtsmedizin Frankfurt gesichert.

Sollte sich die Betroffene in diesem Zeitraum zu einer Anzeige entschließen, können die gesicherten Spuren dann von der Polizei verwertet werden.

Kommt es nicht zu einer Anzeige, wird das Material nach Ablauf eines Jahres vernichtet.

Auch Jungen und Männer können betroffen sein. Zur Untersuchung wenden Sie sich bitte an das Klinikum in Darmstadt.     

Für weitere Informationen besuchen Sie unere eigene Webseite:  https://hilfe-nach-sexueller-gewalt-darmstadt.de

 

Wann sollten Sie sich untersuchen lassen?

So schnell wie möglich, auch nachts!

Duschen Sie möglichst nicht und wechseln Sie nicht die Kleidung! Oder nehmen Sie die getragene Kleidung mit. 

Auch ohne äußerlich sichtbare Verletzungen und auch nach Tagen, kann eine Untersuchung sinnvoll sein! Sollte die Vergewaltigung schon Tage zuvor erfolgt sein, gehen Sie bitte tagsüber in die Klinik.

Sie können eine Vertrauensperson als Begleitung mitnehmen.

Wo können Sie sich medizinisch versorgen lassen?

Im Klinikum Darmstadt

Gynäkologie/ Gebäude: 1; Bereich D; 1.OG

Grafenstraße 9

64283 Darmstadt

Tele: (06151) 10 7 61 51

Mo. bis Do.   8.00 bis 15.45 Uhr

Fr.               8.00 bis 13.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten auch nachts und am Wochenende:

Zentrale Notaufnahme (06151)10 7 81 61

Sie wollen anzeigen?

Wenn Sie eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die Kriminalpolizei in Darmstadt (K10) unter der Telefonnummer:

(06151) 969 41 12 (werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr)

In dringenden Fällen wählen Sie bitte den Notruf der Polizei 110.

Wenn Sie die Polizei einschalten, können die gesicherten Materialien und Spuren genutzt werden. Mit Erstatten einer Anzeige bei der Polizei ist die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben. Die Ärztin/der Arzt haben eine sogenannte Aussagepflicht vor Gericht.

Weitere wichtige Informationen finden sie unter:

http://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de