Beratung zu Elterngeld und Elternzeit

Hierbei handelt es sich um ein Angebot, das über die Schwangerschaftsberatung hinausgeht.

Mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) möchte der Gesetzgeber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern während der ersten (max. 8) Lebensjahre des Kindes erleichtern. Das Gesetz berücksichtigt die Vielfalt der Modelle von Elternschaft, Ausbildung und Erwerbsarbeit. Daher sind zahlreiche Kombinationen von Elternzeit und Elterngeld möglich – was die Antragstellung für Eltern allerdings auch kompliziert machen und eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema voraussetzten kann.

Wir beraten Sie zu den verschiedenen Optionen, die das BEEG bietet und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam, welche davon am besten zu Ihrer individuellen Lebenslage passt. Auch weitergehende Fragen können innerhalb der Beratung besprochen werden, z.B. zu Berechnungsrundlagen des Elterngeldes, Auswirkungen von Lohnersatzleistungen oder Teilzeitarbeit, Wiedereinstieg in den Beruf oder die weitere Familienplanung.  

Bitte beachten Sie: Wir dürfen die Anträge nicht für Sie ausfüllen, können aber bereits ausgefüllte Anträge mit Ihnen besprechen und auf Plausibilität überprüfen!

 

Für die individuelle Beratung berechnen wir 30 Euro.

Aus organisatorischen Gründen bevorzugen wir eine Barzahlung vor Ort.

 

Termine

Für einen Termin wenden Sie sich bitte telefonisch an 06172/74951.

Unsere Telefonzeiten sind:

Mo, Do, Fr 09:00 – 12:00 Uhr und 

Di 15:00 – 18:00 Uhr 

(Bitte beachten Sie, dass wir Sie im Falle eines Rückrufs immer mit unterdrückter Nummer anrufen)