Schwangere können ab der 16. Schwangerschaftswoche über uns einen Antrag an das Stiftungsbüro „Mutter und Kind“ in Hannover stellen.
Die Hilfe kann nur während der Schwangerschaft beantragt werden und muss rechtzeitig vor der Geburt bei der Stiftung eingehen.
Die Stiftung bewilligt auf Antrag in der Regel eine einmalige Beihilfe für Erstausstattung, Kindermöbel und Schwangerschaftsbekleidung.
Auf Stiftungsgelder besteht kein Rechtsanspruch.
Der Antrag kann nur einmal pro Schwangerschaft in einer Beratungsstelle gestellt werden.
Für die Antragstellung müssen wir Ihr durchschnittliches Einkommen (und das Ihres Partners, wenn Sie zusammenleben) berechnen. Dafür brauchen wir den aktuellen Bescheid vom Jobcenter / Arbeitsagentur / BAFöG-Amt / Krankengeldbescheid usw. oder Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen.
Für die Beantragung gelten die folgenden aktuellen Gesamt-Einkommensgrenzen (d.h. Brutto-Einkommen + Kindergeld + Unterhalt + alles weitere an Einkünften)
- 2.533,50 € für Alleinstehende
- 3.661,00 € für ein Paar ohne Kind
- 4.553,50 € für ein Paar mit einem Kind (bis 5 Jahren)
Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende Kind.
Für weitere Informationen und eine genaue Errechnung Ihrer Einkommensgrenze können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren oder einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
Bitte bringen Sie Kopien der folgenden Unterlagen zum Termin mit:
- die letzten 3 Verdienstabrechnungen von Ihnen und des im Haushalt lebenden Partners
- evtl. Bescheid über Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, u.ä.
- Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II
- Bescheid über Leistung nach dem AsylbLG
- ggf. Mietvertrag, wenn Sie während der Schwangerschaft umziehen
sowie
- Ihren Mutterpass und
- evtl. Ihren Pass/Ausweis, aus dem der Aufenthaltsstatus hervorgeht.
Bitte rufen Sie zu unseren Telefonzeiten unter 04921 29922 an, um einen Termin zu vereinbaren.