Schwangerschaftsabbruch
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- gesetzl. vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch gem §§218/219 StGB
- Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Da die Listen der BZgA und der Bundesärztekammer sehr unvollständig sind, bitten wir bei Beratungsbedarf in der Beratungsstelle die Ärzt*innen zu erfragen.
Vertrauliche Geburt
Schwanger und keiner darf es erfahren? Wir helfen.
Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin der Beratungsstelle Göttingen, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und nach der Geburt - wenn Sie es wünschen.
Sie geben Ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beraterin preis, die Ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden. Mit 16 Jahren kann Ihr Kind Ihre Identität und damit seine Herkunft erfahren.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der pro familia Beratungsstelle unter 0551/58627 oder auf www.geburt-vertraulich.de
Zur Vertraulichen Geburt gibt es eine extra Beratungshotline, die anonym Auskunft in mehreren Sprachen gibt: 0800 40 40 020