Während der Schwangerschaft kann bei der Bundesstiftung Mutter und Kind ein Antrag auf Bekleidung für die Schwangere und Babyerstausstattung gestellt werden. Jede Schwangere mit geringem Einkommen kann diese Gelder beantragen. Die Stiftungsgelder dürfen nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.
Die aktuellen Einkommensgrenzen (brutto) für 2024 sind folgende:
2533,50 Euro für Alleinstehende
3661,00 Euro für ein Paar ohne Kind
4553,50 Euro für ein Paar mit einem Kind (unter 6 Jahre)
Ihre Familienkonstellation fehlt? Mehr Informationen erhalten Sie direkt bei der pro familia Beratungsstelle Oldenburg unter der Telefonnummer 0441-88095