In der sozialrechtlichen Schwangerenberatung können z.B. folgende Fragen geklärt werden:
- Wie funktioniert das mit dem Elterngeld? Wie viel kann ich ungefähr erwarten?
- Was muss ich sonst noch alles beantragen?
- Welche Hilfen stehen mir zu, wenn ich arbeitssuchend bin?
- Kann ich meine Ausbildung weitermachen?
- Darf mein Arbeitgeber mir kündigen?
- Muss mein Freund Unterhalt zahlen, wenn wir nicht zusammen wohnen?
- Kann ich in meinem Job während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen?
- Brauche ich eine Hebamme, und wo finde ich eine?
- Kann ich als Vater auch in Elternzeit gehen?
- Wo finden wir Unterstützung mit der Kinderbetreuung?
- Gibt es finanzielle Unterstützung für die ersten Babysachen?
Sie entscheiden, welche Themen für Sie gerade am wichtigsten sind. Evtl. geben wir Ihnen auch Hinweise zu anderen Anlaufstellen, die Sie zu bestimmten Themen noch weiter beraten können, z.B. die Elterngeldstelle (Elterngeldberechnung), das Gewerbeaufsichtsamt (Mutterschutz am Arbeitsplatz, Beschäftigungsverbot) oder das Jugendamt (Sorgerecht, Unterhalt).
Wenn Ihr Einkommen nicht über einer bestimmten Grenze liegt, können Sie mit unserer Hilfe einen Antrag auf Baby-Erstausstattung bei der Stiftung Mutter und Kind stellen. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie arbeitssuchend sind und Leistungen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur beziehen. Oder wenn Sie noch in der Ausbildung sind. Oder wenn Sie Geringverdiener*in sind oder in Teilzeit arbeiten. Sie können gern anrufen, dann überlegen wir gemeinsam, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt.
Für die Antragstellung müssen wir Ihr durchschnittliches Einkommen und das Ihres Partners, wenn Sie zusammenleben, berechnen. Dafür brauchen wir den aktuellen Bescheid vom Jobcenter, Arbeitsagentur, BAFöG-Amt, Krankengeldbescheid usw. oder Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen.
Der Antrag kann ab der 16. Schwangerschaftswoche gestellt werden und muss rechtzeitig vor der Geburt bei der Stiftung eingehen. Weitere Informationen hier