Hilfe zur Familienplanung
Für ein selbstverantwortliches Leben bei der Familienplanung stellt der Kreis Lippe finanzielle Mittel zur Verfügung.
Alle Bürger*innen, die im Kreis Lippe wohnen, älter als 22 Jahre sind und ergänzende Leistungen bekommen, wie z.B.
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bürgergeld)
- SGB XII (Sozialhilfe)
- Wohngeld
- sowie Kinderzuschlag
können bei uns einen Zuschuss zu ihren Verhütungsmitteln beantragen.
Leistungsberechtigte lassen sich das entsprechende Präparat verordnen und gehen damit zur Apotheke (bei erforderlichen ärztlichen Eingriffen zur Gynäkologin/zum Gynäkologen) und anschließend zur Schwangerschaftsberatungsstelle. Wir nehmen ihren Antrag auf und zahlen den Zuschuss nach Vorlage der entsprechenen Nachweise aus.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit
- aktueller Leistungsbescheid für SGB II-, SGB XII-, Wohngeld oder Kinderzuschlag
- ein Ausweisdokument und
- den Kassenbon der Apotheke oder die Quittung des Arztes
Folgende Leistungen werden erstattet
- 75% der jeweils nachgewiesenen Ausgaben von Verhütungsmitteln (25% Eigenanteil)
- 100 % für Langzeitverhütungsmittel (Kupferspirale, Hormonspirale etc.)
- in besonderen Ausnahmefällen sind Einzelfallregelungen möglich
- die Hilfe umfaßt auch die Notfallverhütung ("Pille danach")
Öffnungszeiten zur Auszahlung eines Zuschusses
Mo von 15:00-18:00 Uhr
Di von 15:00-18:00 Uhr
Do von 09:00-12:00 Uhr
Fr von 11:00-13:00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Absprache