Jahresbericht 2023
Versorgungssicherheit in der Schwangerschaftsberatung massiv gefährdet
Interview mit Barbara Wittel (pro familia) und Heike Liebrecht (Diakonie) zur gemeinsamen Pressemitteilung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster (pro familia, Diakonie, Donum vitae und SKF) am 02.07.2024: (ab Minute 4):
Interview mit Barbara Wittel zum Thema Gehsteigbelästigung im ARD Morgenmagazin am 10.04.2024
pro familia in Münster wird 50
pro familia Münster feiert Geburtstag: seit 1974 stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Egal wie alt Sie sind, welcher Religion Sie sich zugehörig fühlen oder welche sexuelle Orientierung Sie haben, wir beraten Sie gern - in Münster seit 50 Jahren.
Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in Verfassung
Interview mit Barbara Wittel zum Thema Gehsteigbelästigung am 24. Januar 2024 in der Aktuellen Stunde des WDRs
In die Debatte um Gehsteigbelästigung kommt Bewegung. Beitrag ab Minute 10:15.
Neuregelungen beim Elterngeld zum 1. April 2024
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare zum 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und zum 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgesetzt. Derzeit (für Geburten ab dem 1. September 2021) liegt die Grenze für Paare bei 300.000 Euro.
Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird zum 1. April 2024 neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.
Weitere Änderungen beim Elterngeld sind vor dem Hintergrund der notwendigen Einsparungen im Haushalt nicht geplant, insbesondere bleiben die Mindest- und Höchstbeträge (300 Euro beziehungsweise 1.800 Euro) unverändert.
Damit können sich beide Elternteile insbesondere im Geburtsmonat des Kindes weiterhin gemeinsam um ihr Kind kümmern. Rund 50 Prozent der Väter, die heute Elterngeld beziehen, nehmen dies nach der Geburt des Kindes in Anspruch. Durch die Möglichkeit, gemeinsam ElterngeldPlus zu beziehen, wird unterstützt, dass beide Elternteile erwerbstätig sein können und sich gemeinsam um ihr Kind kümmern. Partnerinnen und Partner werden ermutigt, Elterngeldmonate abwechselnd mit dem anderen Elternteil in Anspruch zu nehmen. Mit der Neuregelung soll eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden.
Für Eltern von Mehrlingen und Frühchen werden Ausnahmen beim parallelen Bezug von Basiselterngeld geschaffen. Aufgrund der besonders belastenden Situation von Eltern mit Mehrlingen und Frühchen können diese weiterhin nach Bedarf und ohne Einschränkung auch gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Vertrauliche Geburt in Münster
Eine Schwangerschaft kann Frauen vor besonders große Herausforderungen stellen. Wenn eine Frau ihre Schwangerschaft geheim halten will oder muss, gibt es die Möglichkeiten, durch eine vertrauliche Geburt mit der notwendigen medizinischen Versorgung zu entbinden. Das Thema vertrauliche Geburt ist in vielen Sozial-und Gesundheitsbereichen unserer Stadt gegenwärtig. Um im Falle einer vertraulichen Geburt stets professionelle Begleitung leisten zu können, treffen sich die Verantwortlichen in regelmäßigen Abständen zum Austausch. Auch in diesem Jahr fand eine Gesprächsrunde, initiiert durch alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen, im Stadtweinhaus statt.
150 Jahre § 218
Gerne können Sie sich hier über die geschichtlichen Hintergründe zum Paragraphen 218 informieren.
Bitte klicken Sie dazu auf den unteren Link.
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