Die Stadt Oberhausen ermöglicht Frauen mit geringem Einkommen eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln. Unsere Beratungsstelle vermittelt diese Gelder. Wir können Bewilligungen ausstellen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Oberhausen haben und eine der unten genannten *Leistungen erhalten. In Einzelfällen können wir außerdem prüfen, ob aufgrund eines geringen Einkommens ähnlich den Jobcenterleistungen eine Bedürftigkeit vorliegt.
Rufen Sie uns an und kommen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung in unsere Beratungsstelle.
Voraussetzung: Sie müssen in Oberhausen wohnen!
Was Sie mitbringen müssen:
- Kostenvoranschlag oder Rezept vom Arzt für das gewünschte Verhütungsmittel
- *Aktuellen Leistungsbescheid: Jobcenter (ALGII), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kindergeldzuschlag, AsylbLG, BaföG oder Berufsausbildungshilfe (BAB)
- Ausweis (Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel)
Die Gelder der Stadt sind begrenzt. In einzelnen Fällen können wir nur einen Teil der Kosten übernehmen.
Zu folgenden Zeiten können wir Ihnen einen Termin für die Kostenübernahme anbieten:
Dienstag in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr & Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr
Achtung: Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich!
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns montags bis freitags von 9:00 - 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 - 17:00 unter der Rufnummer 0208 86 77 71