Sie haben ein Kind unter 3 Jahren und brauchen Beratung zu:
- finanziellen Hilfen
- Beantragung von Elterngeld und Elternurlaub
- ALG II
- Regelungen mit dem Arbeitgeber
- Unterhaltsforderungen
- Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis
- Probleme mit dem Arbeitgeber bzgl. Elternschaft
- Kinderbetreuung
- Überforderung mit dem Elternsein
- Partnerschaftsprobleme im Zusammenhang mit Elternschaft und Sexualität
Alle MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte vorab unter 02336 - 443640 einen Termin mit uns oder schreiben Sie uns eine Mail.Beratungsstelle EN-Südkreis