Gesundheitliche Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Dieses beinhaltet unter anderem eine verpflichtende, kostenfreie gesundheitliche Beratung für alle in der Prostitution tätigen Menschen. Pro familia wurde von der Stadt Solingen beauftragt, die Beratung durchzuführen. Diese muss bei geplanter Aufnahme der Tätigkeit vor der Anmeldung beim Ordnungsamt erfolgen und darf höchstens drei Monate zurück liegen.
Wichtige Infos zur gesundheitlichen Beratung
• Vertrauliches Einzelgespräch, die beratende Person steht unter Schweigepflicht (falls notwendig können Dolmetscher hinzugezogen werden)
• Ausstellen der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
• Die Beratung muss ab einem Alter von 21 Jahren jährlich, unter 21 Jahren alle sechs Monate wiederholt werden
Uns ist bewusst, dass das ProstSchG eine Zwangsberatung vorschreibt. Gerade deswegen sind wir sehr bemüht die Beratung trotzdem so zu gestalten, dass Sie davon profitieren können.
Unsere Beratungen sind qualifiziert, offen, vorurteilsfrei, respektvoll und werden Fachkräften unter Schweigepflicht durchgeführt. Wir beraten Sie gerne in geschütztem Rahmen in allen, für Sie relevanten Themen, z.B. Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten, Verhütung oder Schwangerschaft.
Die Terminvergabe für eine gesundheitliche Beratung findet zu unseren Anmeldezeiten statt.