Gesundheitliche Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Dieses beinhaltet unter anderem eine verpflichtende, kostenfreie gesundheitliche Beratung für alle in der Prostitution tätigen Menschen. Pro familia wurde von der Stadt Solingen beauftragt, die Beratung durchzuführen. Diese muss bei geplanter Aufnahme der Tätigkeit vor der Anmeldung beim Ordnungsamt erfolgen und darf höchstens drei Monate zurück liegen. Menschen, die bereits in der Prostitution tätig sind, müssen sich bis zum 31.12.2017 anmelden und die Beratungsbescheinigung vorlegen. Die Anmeldung muss bei der zuständigen Behörde in dem Gebiet erfolgen, in welchem die Person hauptsächlich tätig ist.
Wichtige Infos zur gesundheitlichen Beratung
• Vertrauliches Einzelgespräch, die beratende Person steht unter Schweigepflicht (falls notwendig können Dolmetscher hinzugezogen werden)
• Ausstellen der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
• Die Beratung muss ab einem Alter von 21 Jahren jährlich, unter 21 Jahren alle sechs Monate wiederholt werden
Ausnahme: bei einer Anmeldung bis zum 31.12.2017 muss die nächste Beratung erst 2019 erfolgen
Uns ist bewusst, dass das ProstSchG eine Zwangsberatung vorschreibt. Gerade deswegen sind wir sehr bemüht die Beratung trotzdem so zu gestalten, dass Sie davon profitieren können.
Unsere Beratungen sind qualifiziert, offen, vorurteilsfrei, respektvoll und werden von psychotherapeutischen und ärztlichen Fachkräften unter Schweigepflicht durchgeführt. Wir beraten Sie gerne in geschütztem Rahmen in allen, für Sie relevanten Themen, z.B. Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten, Verhütung oder Schwangerschaft.
Die Terminvergabe für eine gesundheitliche Beratung findet zu unseren Anmeldezeiten statt:
Mo. 8:00 - 13:00 Uhr
Di. 8:00 - 13:00 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 8:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 Uhr
Fr. 8:00 - 13:00 Uhr
Beratungen finden auch außerhalb dieser Zeiten statt.
Telefonisch unter 0212 / 76101