Info zur neuen elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab 15. Januar 2025 soll in NRW die ePA eingeführt werden.

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie entscheiden, ob dies in der elektronischen Patientenakte erscheint. Wenn die Daten in der ePA gespeichert sind, kann über das Einlesen der Karte über Jahre hinweg einsehbar sein, dass Sie einen Schwangerschaftsabbruch hatten. Daten aus der ePA werden nicht nach 10 Jahren gelöscht.

Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie entscheiden können, ob die Daten in der ePA gespeichert werden oder nicht. Die Praxis selbst muss die Information dokumentieren, doch nur in der praxisinternen Akte.