Wenn Sie schwanger und unsicher darüber sind, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchten, unterstützen wir Sie dabei, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu finden. Das Gespräch ist auch dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie schon eine klare Tendenz in Richtung eines Schwangerschaftsabbruchs haben (§ 219 StGB).
Wir respektieren dabei Ihr Recht auf Selbstbestimmung und beeinflussen Ihre Entscheidung nicht. Auf Wunsch erhalten Sie auf jeden Fall die entsprechende Beratungsbescheinigung am Ende des Gesprächs.
Inhalte der Konfliktberatung
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebenssituation
- Rechtliche Ansprüche und Hilfsangebote vor und nach der Geburt
- Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und die dort angebotenen Methoden
- Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
Gesetzliche Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch:
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist möglich, wenn zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung und einem Abbruch mindestens 3 weitere Tage liegen (§ 219 StGB).
- Nach dieser Beratung kann ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Befruchtung (14 Wochen nach Beginn der letzten Menstruation) von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden
Ausnahmen:
- Medizinische, kriminologische Indikation nach § 218a StGB