Wenn Sie ungeplant schwanger wurden, unterstützen wir Sie dabei, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu finden. Wir respektieren dabei Ihr Recht auf Selbstbestimmung und beeinflussen Ihre Entscheidung nicht.

Inhalte der Konfliktberatung:

  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebenssituation
  • Informationen über rechtliche Ansprüche und Hilfsangebote vor und nach der Geburt
  • Informationen über Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und die dort angebotenen Methoden
  • Informationen über Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Ausstellen der Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB
  • Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Auf dem YouTube Kanal des pro familia Bundesverbands finden Sie ein dreiminütiges Erklärvideo zur Beratung vor dem möglichen Schwangerschaftsabbruch. Sie finden dort einen Überblick über den Ablauf und Inhalte der Beratung.  Sie kommen über diesen Link zum Video.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich nur möglich, wenn zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung und einem Abbruch mindestens 3 Tage liegen (§ 219 StGB).
  • Nach dieser Beratung kann ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Befruchtung (14 Wochen nach Beginn der letzten Menstruation) von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden.

 

pro femina ist keine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

Seit längerer Zeit gibt es in Heidelberg, Berlin und München Beratungsstellen des Vereins pro femina - dieser wurde 1999 gegründet. Er wirbt für Beratungen im Schwangerschaftskonflikt, stellt aber keinen für einen Schwangerschaftsabbruch nötigen Beratungsschein aus! Frauen, die bei dieser Beratungsstelle einen Termin in Anspruch genommen haben, berichten von manipulativer Gesprächsführung und einseitigen Argumentationen gegen Schwangerschaftsabbrüche.

Hier möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Beratungsstellen, die nicht staatlich anerkannt sind, sich auch nicht verbindlich an die Inhalte des  Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu halten haben. In diesem heißt es u.a. eindeutig:

Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden.

Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie eine Beratung erhalten, die ergebnisoffen geführt wird und nach deren Ende Sie auch eine Beratungsbescheinigung erhalten können, wenden Sie sich an eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Hierzu gehören in Ludwigshafen neben der Beratungsstelle der pro familia auch die Beratungsstellen der Diakonie und die Beratungsstelle des Vereins donum vitae.