Wir informieren Sie über finanzielle Hilfen, über ihre Rechte und gesetzlichen Ansprüche während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Wir bieten Ihnen Beratung und Hilfe vor, während und nach geburtlichen Untersuchungen an. Dies beinhaltet auch eine Beratung nach einer Tot- oder Fehlgeburt.
Darüber hinaus bieten wir Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, wie zum Beispiel zu Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag.
In unserer Beratungsstelle ist die Beantragung von Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ möglich. Bis zur Geburt des Kindes können Schwangere aus dem Saarland mit geringem Einkommen in unserer Beratungsstelle finanzielle Beihilfen erhalten. Auch Bezieherinnen von ALG II (Bürgergeld) können ergänzende Hilfen aus der Bundesstiftung zu den Leistungen der Jobcenter beantragen.