Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage zur Mitwirkung und Finanzierung von Familienfachkräften Früher Hilfen bildet das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Seit 2013 ist das Jugendamt im Burgenlandkreis Träger dieser Hilfen.

 

Zielgruppe

Adressaten sind werdende Eltern und Familien mit Kindern unter drei Jahren im Burgenlandkreis, die besonderen psychosozialen und / oder gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind und freiwillig präventive Unterstützung annehmen möchten.

 

Tätigkeitsbeschreibung

-          Information und Anleitung zu Fragen der Pflege, Ernährung, des Schreiverhaltens, der Entwicklung des Kindes und einer adäquaten Förderung

-          Hinweise und ggf. Begleitung zu Vorsorgeuntersuchungen des Kindes und bei Bedarf zu weiteren Stellen (Arztpraxen, Frühförderstellen, Ämter, Klinik)

-          Beobachten der körperlichen und emotionalen Entwicklung des Kindes

-          Anleitung der Eltern bei der Gestaltung eines sicheren und förderlichen Wohnumfeldes für das Kind (Unfallprävention)

-          Hilfe beim Aufbau einer Tagesstruktur und der Entwicklung einer an die jeweilige Familie angepasster Alltagsplanung

-          Abbau von Isolation durch Vermittlung und Begleitung zu Gruppenangeboten (Krabbelgruppe, Eltern-Kind-Angebote)

-          Hilfe bei der Aneignung von Erziehungskompetenzen und Unterstützung beim Aufbau der Mutter-Kind-Beziehung bzw. Vater-Kind-Beziehung

-          Zielgruppenspezifische Gruppenangebote