Paar- und Sexualberatung

Ziel unserer Beratung ist es, Sie bei schwierigen Lebenssituationen zu begleiten und gemeinsam nach einer für Sie sinnvollen Perspektive zu suchen. Im Vordergrund des Beratungsprozesses wird versucht, tragbare Lösungen für die Situation zu finden. Wir behandeln jedes Anliegen respektvoll, die Schuldfrage ist dabei nicht relevant.

Unsere Fachkräfte verfügen über eine Hochschulqualifikation in den Bereichen Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft oder Psychologie und anerkannte beraterische Zusatzausbildungen.

Partnerschaft und Familie

Unterschiedliche Themen, die in den verschiedenen Phasen einer Beziehung auftauchen, können der Anlass für eine Beratung sein:

  • Sich nicht mehr verstanden fühlen
  • Sich fremd werden
  • Umgang mit veränderten Lebensumständen (z.B. Schwangerschaft, Geburt, Patchwork-Familien, Auszug der Kinder)
  • Beziehungskrisen (z.B. Außenbeziehungen, hohe Arbeitsbelastung)
  • Trennungsabsichten
  • Eifersucht, Vertrauensverlust und übermäßige Kontrolle in der Partnerschaft
  • Familienplanung (z.B. unerfüllter Kinderwunsch)
  • Nicht mehr miteinander reden können
  • festgefahrene Streitsituationen
  • Was hält die Beziehung lebendig und gesund?

Sexualität

Die Beratung soll helfen zu erkennen, worin die Ursachen sexueller Probleme liegen und welche Veränderungsmöglichkeiten es gibt. Hierbei spielen der persönliche Hintergrund und die speziellen Paar-Themen, die in der Beziehung sichtbar werden, eine wichtige Rolle. Manchmal genügen ein paar Infos oder Tipps. In anderen Fällen ist eine ausführliche Sexualberatung sinnvoll.

  • „Typisch“ weibliche & männliche Formen von Sexualität
  • Sexualität in schwierigen Phasen (z.B. erstmals Elternsein, Krankheit oder Operation)
  • Sexuelle Störungen (z.B. Lustlosigkeit, Erektionsstörungen, Orgasmusstörungen, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr)
  • Folgen sexualisierter Gewalt
  • Sexuelle Orientierung
  • Konflikte durch „virtuelle Sexualität“ (z.B. Internet)
  • Wege zu einer erfüllten Sexualität


Die BeraterInnen stehen selbstverständlich unter Schweigepflicht.