Wenn die Geburt eines Kindes bevorsteht, verändert sich die Lebenssituation. In unserer Beratungsstelle können werdende Eltern Fragen klären, sich über rechtliche, finanzielle und soziale Hilfen vor und nach der Geburt informieren. Weitere Themen können körperliche und psychische Veränderungen während und nach Ihrer Schwangerschaft, Fragen rund um Geburt und zu vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik) sein. Alleinerziehende Frauen, Paare und Familien erhalten Hilfe bei der Beantragung finanzieller Mittel, zum Beispiel durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind", bis zur Geburt des Kindes oder die Stiftung "Familien in Not".
Im Erzgebirgskreis arbeiten wir mit verschiedenen Netzwerkpartner*innen der Region zusammen und vermitteln Ihnen weitere Hilfen für Ihre persönliche Lebenssituation. Sprechen Sie uns in der Beratung darauf an.
Mittel aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Voraussetzungen
- Schwangerschaft zur Zeit der Antragstellung
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Bedürftigkeit (z.B. wirtschaftliche Notlage)
Mitzubringen sind
- Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Mutterpass
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate der Haushaltsmitglieder
- Bewilligungsbescheide über Arbeitslosengeld I und /oder II sowie Sozialgeld
- Wohngeldbescheid, Heizkostenzuschüsse
- Bescheide über Ausbildungsförderung (Bafög, BAB)
- Kindergeld, Kinderzuschlag
- Unterhaltsbescheid
- Mietvertrag inkl. Nebenkosten oder Kontoauszug der Mietzahlung, Heizkostenabrechnung
- bei Hausbesitz alle Betriebskosten und Kreditkosten für die Immobilie
- bei Selbständigen letzter Steuerbescheid oder die BWA der letzten 3 Monate
- Nachweise über Schulden und Kredite