Im Landgerichtsbezirk Flensburg - dazu gehören die Stadt Flensburg sowie die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland - ist die pro familia-Fachstelle WAGEMUT für die Psychosoziale Prozessbegleitung zuständig. Qualifizierte Prozessbegleiterinnen unterstützen Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Wir sind für Sie und für Dich da.

Unter der Telefonnummer 0461 - 90 92 630 sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr, Mittwoch, Donnerstag von 14.00 – 17.00 Uhr oder per Mail: prozessbegleitung.flensburg@profamilia.de

Was ist eine psychosoziale Prozessbegleitung?

Das Erleben einer schweren Straftat ist häufig ein tiefer Einschnitt in das eigene Leben. Die Erstattung einer Strafanzeige, Vernehmungen und eine Gerichtsverhandlung können zusätzlich belastend sein. Eine Prozessbegleitung begleitet und unterstützt während des gesamten Strafverfahrens, damit es weniger belastend ist. Sie kann schon vor der Anzeigenerstattung beginnen. Sie ist kostenlos und freiwillig.

Wie sieht das Angebot einer psychosozialen Prozessbegleitung aus?

  • Über die Tat oder Inhalte der Aussage spricht sie nicht. Aber sie ist da für Sorgen, Ängste und Fragen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren.
  • Sie erklärt wie ein Verfahren und die Vernehmungen ablaufen, wer beteiligt ist und welche Aufgaben die einzelnen Personen haben.
  • Sie unterstützt bei der praktischen Vorbereitung und Organisation, z.B. für den Tag der Vernehmung.
  • Sie kommt mit zu Aussagen bei der Polizei oder im Gericht und darf auf Wunsch auch neben Ihnen/Dir sitzen.
  • Sie ist für Sie/für Dich da während Wartezeiten, Pausen und auch nach der Aussage.
  • Sie hilft dabei weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote zu finden.

Für welche Personen ist eine Psychosoziale Prozessbegleitung kostenfrei?

  • Kinder und Jugendliche als Verletzte von Sexualstraftaten und Gewaltstraftaten
  • Menschen, die Angehörige durch eine Straftat verloren haben
  • Verletzte von besonders schweren Sexual- oder Gewaltstraftaten können einen Anspruch haben.

Das Justizministerium in Schleswig-Holstein ermöglicht zudem eine kostenfreie Prozessbegleitung für

  • Verletzte, die von häuslicher Gewalt und Stalking betroffen sind
  • besonders zu prüfende Härtefälle
  • ggf. Angehörige von Verletzten.

Wie bekomme ich eine psychosoziale Prozessbegleitung?

  • Bereits bei der Anzeige kann über die Polizei ein Antrag gestellt werden.
  • Betroffene können sich direkt an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wenden.
  • Ein*e Rechtsanwalt*in kann den Antrag stellen.
  • Sie nehmen/Du nimmst Kontakt zu WAGEMUT auf, und wir unterstützen Sie/Dich.

Weitere Informationen:
im Flyer - hier als PDF: Psychosoziale Prozessbegleitung
auf der Website des Justizministeriums:  https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/psychosozialeProzessbegleitung/psychosozial_prozessbegleitung.html