Am 22.4.2022 ist das erste Childhood-Haus Schleswig-Holsteins in Flensburg eröffnet worden. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche, denen sexualisierte und körperliche Gewalt widerfahren ist und die sich aufgrund dessen in einem Strafverfahren befinden. Ziel ist eine umfassende entlastende Versorgung der Kinder und Jugendlichen im gesamten Vorgang des Verfahrens durch einen kinderfreundlichen und multidisziplinären Ansatz.

Das Childhood-Haus wird vom Justizministerium, Innenministerium und Sozialministerium des Landes unterstützt. Träger ist pro familia Schleswig-Holstein.

  • Das Childhood-Haus ist kindgerecht gestaltet und stellt eine möglichst angenehme und Schutz gebende Umgebung zur Verfügung, so dass sich die Belastung des Kindes nicht verstärkt.
  • Das Kind wird durch die verschiedenen Stationen durch eine koordinierende Fachkraft geleitet. Diese kennt den Einzelfall, informiert über die einzelnen Abläufe und Verfahrensschritte und steht für Fragen zur Verfügung. Sie vermittelt bei Bedarf an weitergehende Hilfen.
  • Ergänzt wird das Angebot durch eine Beratungskraft, die für die psychosoziale Beratung und Begleitung von Kindern, ihren Bezugspersonen und beteiligten Fachkräften zur Verfügung steht.
  • Alle Professionen kommen zum Kind in das Childhood-Haus. Jeder beteiligten Profession stehen entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Casemanagerin kennt die Fälle und steht für eine Begleitung zur Verfügung.
  • Die interdisziplinäre Zusammenarbeit verhindert Doppelungen in den Befragungen und reduziert die Anzahl der Anhörungen und Untersuchungen.
  • Der Einbezug der verschiedenen Professionen und der Informationsaustausch untereinander erfolgen stets im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der beteiligten Professionen und mit Einverständnis der Betroffenen.
  • Im Childhood-Haus sind vor Ort eine koordinierende Fachkraft, eine Beraterin und eine Kinderärztin tätig. Alle weiteren mitwirkenden Professionen kommen hinzu.