Wenn eine Frau ungewollt schwanger wird, gerät die Lebens- und Familienplanung durcheinander. Die aktuellen Lebensumstände werden dahingehend betrachtet, ob ein (weiteres) Kind Platz darin findet. Die Entscheidung, ob eine ungeplante Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen werden soll, verunsichert viele Frauen oder Paare und löst die widersprüchlichsten Gefühle aus. 

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung soll der Frau bzw. dem Paar dabei helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung treffen zu können. Alles was Sie in dieser Zeit bewegt, kann zum Thema des Gesprächs werden. Zudem erhalten Sie je nach persönlicher Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Informationen. Wir zeigen Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort auf und vermitteln gegebenenfalls an weitere Fachkräfte.

Am Ende des Beratungsgesprächs erhalten Sie eine auf ihren Namen ausgestellte Beratungsbescheinigung. 

Die Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt unentgeltlich und auf Wunsch auch anonym. Die Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsberatungsstelle unterliegen der Schweigepflicht.

Schwangerschaftsabbruch

Der instrumentelle Schwangerschaftsabbruch wird unter Narkose (meist Vollnarkose) durchgeführt. Die schonendste Form ist die Absaugung. Mitunter erfolgt auch eine Ausschabung der Gebärmutter.

Der Eingriff wird in aller Regel ambulant durchgeführt.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch müssen sie selbst tragen. Frauen mit keinem oder geringem Einkommen, können einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bitte wenden sie sich hierfür an eine gesetzliche Krankenkasse. Der Antrag muss vor dem Eingriff gestellt worden sein.

Nach 14 Tagen erfolgt eine Nachuntersuchung.

 

Mifepriston ist ein künstliches Hormon. Es blockiert die Wirkung von Progesteron, ohne dem die Schwangerschaft nicht fortbestehen kann. Durch die zusätzliche Verabreichung von Prostaglandin kommt es zu einer Blutung und die Schwangerschaft endet.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch müssen Sie selbst tragen. Frauen mit keinem oder geringem Einkommen, können einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an eine gesetzliche Krankenkasse. Der Antrag muss vor dem Abbruch gestellt werden.

Nach 14 Tagen erfolgt eine Nachuntersuchung.

Infos

Weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung und zum Schwangerschaftsabbruch finden Sie hier.