Sie können in jeder schwierigen Situation in der Schwangerschaft mit uns sprechen.

Zum Beispiel:

  • Wenn es Ihnen mit der Schwangerschaft nicht gut geht

  • Fragen zu Untersuchungen vor der Geburt

  • Fragen zu einem auffälligen Befund in der Schwangerschaft.

    • Auffälliger Befund bedeutet: Etwas, das Ärzt*innen bei einer Untersuchung feststellen.

  • Wenn es Gesundheits-Probleme in der Schwangerschaft gibt

  • Wenn Sie ungeplant schwanger sind

  • Wenn niemand etwas über Ihre Schwangerschaft erfahren darf und Sie das Baby zur Adoption freigeben wollen

    • Dann haben Sie die Möglichkeit der vertraulichen Geburt.

  • Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Probleme in Ihrer Beziehung haben

  • Wenn Sie eine Fehl-Geburt oder eine Tot-Geburt erlitten haben.

In jeder Schwangerschaft gibt es viele Fragen, die wir Ihnen gern beantworten.

Zum Beispiel:

  • Welche besonderen Rechte habe ich?
  • Auf welches Geld habe ich Anspruch? 
  • Wie kann ich Geld für die Erst-Ausstattung erhalten?

 

Die Anträge finden Sie hier: Thüringer Formulare

 

Erklärung in schwerer Sprache

Wir beraten dazu, welche einmaligen und laufenden Leistungen Ihnen in der Schwangerschaft und nach der Geburt zustehen könnten.

Zudem beraten wir dazu, welche Rechtsansprüche Sie haben könnten. Wir machen jedoch keine rechtsverbindliche Beratung.

Zum Beispiel beraten wir zu folgenden Themen:

  • Fragen zum Elterngeld
  • Planung der Elternzeit
  • sogenannter Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
  • Beschäftigungsverbot
  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • Bürgergeld und Wohngeld
    • Wir füllen in der Beratung keine Anträge für Bürgergeld und Wohngeld aus.

Wir beantworten Fragen zum Elterngeld und zum Elterngeldantrag.

Wir helfen beim

  • Ausfüllen des Antrags

  • Planen der Elternzeit

  • Planen des Elterngeld-Bezugs

 

Hinweis: Wir berechnen in der Beratung nicht die Höhe des Elterngeldes. Einen Rechner für Elterngeld finden Sie hier: Elterngeldrechner

Haben Sie kein Geld für die Baby-Sachen?

Wir können zusammen einen Antrag stellen.

Den Antrag stellen wir bei der Thüringer Stiftung Hand in Hand.

Die Stiftung hilft Familien und Schwangeren in Not.

Wenn Sie möchten, können Sie den Antrag für Baby-Sachen schon vorher anschauen.

Auf der Internetseite der Thüringer Stiftung Hand in Hand gibt es noch mehr Informationen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

 

Erklärung in Schwerer Sprache

Nicht alle Menschen können sich die nötigen Dinge leisten, die man für ein Baby braucht. Wenn Sie in einer finanziellen oder persönlichen Notlage sind, können wir bei der Thüringer Stiftung Hand in Hand einen Antrag für die Erst-Ausstattung stellen

Hierfür werden sämtliche Leistungs- und Einkommensnachweise, sowie monatliche Ausgaben als Kopie benötigt. Der Antrag kann nur über unsere Beratungsstelle erfolgen. Melden Sie sich gern für einen Termin bei uns.

Den Antrag finden Sie hier: Antrag für Babyerstaustattung. Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie hier: Thüringer Stiftung Hand in Hand.

Wenn du minderjährig und schwanger bist, können andere Fragen entstehen, als bei Erwachsenen.  Auch Minderjährige dürfen alleine oder mit Angehörigen zur Beratung kommen.

Wir unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt, wir dürfen deinen Eltern keine Auskunft geben.

Wir können zum Beispiel helfen bei:

  • Wer unterstützt mich jetzt und nach der Geburt?

  • Wie sieht mein Leben mit Kind und in der Schwangerschaft aus?

  • Ich kann mir die Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung nicht leisten, wer kann mir helfen?

  • Krisen und Konfliktsituationen

  • Veränderungen in der Paarbeziehung

  • Alleinerziehend sein

  • Ämter und Behörden

  • Beendigung der Schwangerschaft, wenn diese ungewollt ist (s. auch: Schwangerschaftskonfliktberatung)