Ungewollt schwanger?
Wenn ein Mädchen schwanger wird, ist der Schreck meist groß. Eine ungeplante oder ungewollte Schwangerschaft wirbelt alles durcheinander und verändert die Zukunft. Wichtig ist es deshalb vor allem, sich so schnell wie möglich Unterstützung zu suchen.
Nur nicht den Kopf in den Sand stecken!
Falls du oder ihr nur den geringsten Verdacht habt, dass es zu einer Schwangerschaft gekommen sein könnte, solltet ihr euch so rasch wie möglich Gewissheit verschaffen. Am besten vereinbart ihr gleich einen Termin in einer Beratungsstelle (z.B. von pro familia). Hier stehen euch Menschen zur Seite, die erfahren im Umgang mit solchen Situationen sind.
Auch Mädchen unter 18 Jahren haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen straffrei abbrechen zu können. Es gelten diegleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie bei Volljährigen. Das heißt, man muss sich vor einem Abbruch rechtzeitig beraten lassen. Oder es muss ein sehr wichtiger Grund für den Abbruch bestehen wie zum Beispiel eine Vergewaltigung.
Bei Mädchen über 16 Jahren geht man meistens davon aus, dass sie selbst entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen möchten oder nicht, auch ohne die Eltern zu fragen.
Wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist, wird die Ärztin oder der Arzt vielleicht die Zustimmung deiner Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen.
Gegen ihren Willen dürfen Mädchen und Frauen, auch wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht von ihren Eltern oder anderen Personen dazu gezwungen werden, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Noch Fragen?
Wenn du noch etwas wissen möchtest, wende dich einfach an unsere Online-Beratung oder komme in eine unserer Beratungsstellen. Hier bekommst du Antworten auf deine persönlichen Fragen!
Adressen
von Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit findest Du auf: www.schwanger-info.de
Weitere Infos gibt es außerdem unter www.jung-und-schwanger.de
Du kannst dich auch an das Hilfetelefon Schwangere in Not wenden.