Was ist das?
Assistenz ist in der Behindertenhilfe ganz klar definiert und beschreibt den Umstand, dass jemandem nach dessen Anweisungen zur Hand gegangen wird. Die helfende Person assistiert der Bedarfsperson, tut also Dinge, die die Person allein – etwa auf Grund körperlicher Einschränkungen – nicht bewerkstelligen kann.
Die Begriffe Sexualassistenz und Sexualbegleitung sind sehr schwammig und werden unterschiedlich gefasst. Eine wichtige Unterscheidung ist sicherlich die in aktive und passive Handlungen.
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