Sie sind ungewollt schwanger und möchten oder erwägen einen Schwangerschaftsabbruch?

Wir beraten Sie ergebnisoffen und unterstützen Sie, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Mit uns können Sie reden,

• um Ihre Beweggründe, Gedanken und Gefühle zu klären,

• um gemeinsam zu überlegen, welche Hilfen Sie zur Bewältigung der Situation benötigen,

• um über die Auswirkungen einer Entscheidung auf Ihr weiteres Leben nachzudenken,

• um Informationen zu erhalten, die für Ihre Entscheidung von Bedeutung sind.

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gemäß §219 StGB durch und stellen auf Wunsch eine Beratungsbescheinigung aus.

Wenn Sie sich für das Fortsetzen der Schwangerschaft entscheiden, beraten wir Sie zu Fragen der Schwangerschaft und Geburt und bieten Ihnen weitere Begleitung an.

Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und die Beratung kann anonym geführt werden, wenn Sie es wünschen.

Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie Gespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch oder einem Verlust von Schwangerschaft wünschen. Wir bieten dazu auch einen workshop Fehlgeburt und einen workshop nach Schwangerschaftsabbruch an.

Eine Übersicht mit Ärzt*innen die Schwangerschaftsabbrüche durchführen finden Sie auf der folgenden website Adressen Ärzte der BZgA. Nach einem Beratungsgespräche erhalten Sie auf Wunsch ebenfalls eine Liste mit Ärzt*innen.

Erklärfilm „Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch" https://www.youtube.com/watch?v=zRxiDaNIoWU

Video: Wie wird ein Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten durchgeführt?

Video: Wie wird ein Schwangerschaftsabbruch als operativer Eingriff durchgeführt?

 

Gesetzliche Grundlagen

Im Jahr 1995 wurde das Schwangeren- und Familienhilfegesetz reformiert. Seitdem sind neue Rechtsbestimmungen in Kraft: Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch darf nur bis zu einer Frist von maximal 12 Wochen nach dem Zeugungszeitpunkt durchgeführt werden. Der Schwangerschaftsabbruch ist „zwar rechtswidrig, aber straffrei“, wenn sich die Frau in ihrem Konflikt beraten ließ und nach dem Gespräch eine Bedenkzeit von 3 Tagen bestand, bevor sie sich eventuell für einen Eingriff entscheidet.
Neben dieser Beratungsregelung gibt es weiterhin auch die Möglichkeit der Indikationsstellung durch einen Arzt:
1) im Falle einer gesundheitlichen Gefahr für die Mutter (medizinische I.)
2) bei einer kriminologischen Indikation.

Ungeplant schwanger – wie geht es weiter?

Ungewollt schwanger – wenn Sie Zweifel haben, ob sie das Kind austragen können oder wollen ...
Wir beraten Sie in Ihrem Konflikt und führen die für einen Schwangerschaftsabbruch erforderliche Beratung gemäß § 219 StGB durch. Sie erhalten bei uns die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung gemäß §7 Schwangerschaftskonfliktgesetz, die Sie bei dem Arzt, der den Abbruch vornimmt, abgeben müssen.

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, informieren wir Sie über

  • die einzuhaltenden Zeitfristen
  • die zur Verfügung stehenden medizinischen Methoden, über Art und Ablauf des chirurgischen und des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs
  • die Kosten des Eingriffs und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme und die Antragstellung bei der Krankenkasse
  • die gynäkologischen Arztpraxen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch in Pforzheim und in der Umgebung vornehmen

Bei einer ungeplanten Schwangerschaft steht plötzlich alles zur Disposition: die gesamte Lebensplanung, womöglich die finanzielle Existenz, manchmal auch die Partnerschaft. Mit persönlichen Gesprächen, für die wir uns die Zeit nehmen, die Sie brauchen, unterstützen wir Sie in der Klärung Ihrer Situation, z.B. bei :

  • Problemen in der Beziehung zum*zur Partner*in /Freund*in oder der Umwelt
  • Fragen zur Ihrer Perspektive, das Kind alleine zu erziehen
  • Ängsten bzgl. der Schwangerschaft
  • der Abklärung der finanziellen und sozialen Absicherung
  • Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familienphase
  • Verschuldung und daraus resultierenden Schwangerschaftskonflikten
  • Information über soziale Hilfen und deren rechtliche Grundlagen
  • Vermittlung von praktischen und finanziellen Hilfen und Antragstellungen
  • Beratung bei persönlichen Fragestellungen und Problemen:
    • im Zusammenhang mit der Schwangerschaft
    • nach der Geburt eines Kindes
    • nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Information über Verhütung und Familienplanung

Nach einem Schwangerschaftsabbruch ...

„Gemischte Gefühle, traurig, aber befreit zugleich?“

Auch wenn Sie sich aus guten Gründen gegen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft entschieden haben, kann es sein, dass die mit diesem Ereignis verbundenen Gefühle Sie anschließend weiter beschäftigen oder auch belasten. Ihr*ihre Berater*in ist für Sie da – scheuen Sie sich nicht anzurufen und ein Gespräch zu vereinbaren. Die Beratungsgespräche begleiten und unterstützen Sie dabei den Schwangershaftsabbruch ins eigene Leben zu integrieren.