So wird der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch im pro familia Medizinischen Zentrum Bremen durchgeführt

 

1. Termin:


Voruntersuchung, Aufklärungsgespräch und Mifegyne®-Gabe.


Bitte bringen Sie mit:

  • Beratungsbescheinigung gemäß § 219 StGB
  • Blutgruppennachweis (schriftlich) z. B. Mutterpass oder Blutspendeausweis
  • Kostenübernahmebescheinigung
  • oder den Rechnungsbeitrag in bar oder EC-Karte/Girocard mit PIN-Code
  • Versichertenkarte
  • Zusatzpauschale (nach telefonischer Rücksprache)

Nach dem ärztlichen Vorgespräch und einer Ultraschall Kontrolle erhalten Sie das Medikament Mifegyne®.


Wie wirkt Mifegyne®?

  • Mifegyne® (Mifepriston) ist ein Medikament, welches in seiner Struktur dem Progesteron (Gelbkörperhormon) ähnelt. Progesteron ist für den Erhalt einer Schwangerschaft notwendig.
  • Mifegyne® blockiert die Andockstellen (Rezeptoren) für Progesteron.
  • Nach der Einnahme von Mifegyne® kann die Schwangerschaft nicht mehr weiterbestehen.

Mifegyne® wird im Allgemeinen sehr gut vertragen. Vermutlich werden Sie kaum etwas merken und Sie können Ihr normales Leben führen. Einige Frauen bekommen Unterbauchschmerzen und es kann zu Blutungen kommen. Bitte halten Sie Schmerzmittel und ausreichende Binden bereit.
Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie von unserer Ärztin / unserem Arzt eine Notfalltelefonnummer.
 

2. Termin:


Cytotec® - Gabe (home use)


Sie führen das Medikament Cytotec® (Prostaglandin) am übernächsten Tag zu Hause in die Scheide ein.


Wie wirkt Cytotec®?


Cytotec® bewirkt die Öffnung des Muttermundes und das Zusammenziehen der Gebärmutter. Üblicherweise kommt es nach drei bis fünf Stunden zu einer stärkeren Blutung und das Schwangerschaftsgewebe wird ausgestoßen. Einige Frauen leiden unter Übelkeit, andere benötigen ein Schmerzmittel. Zur besseren Rückbildung Ihrer Gebärmutter wird die Einnahme der Antibabypille für mindestens einen Monat empfohlen. Bei Bedarf verschreiben wir Ihnen gerne die Pille.
Bei durchschnittlich 97 von 100 Frauen kommt es zur erfolgreichen Beendigung der Schwangerschaft. Nach der Ausstoßung besteht weiterhin eine regelstarke Blutung für ein bis drei Wochen.


3. Termin:


Kontrolluntersuchung


Eine Woche nach dem Schwangerschaftsabbruch muss eine Kontrolluntersuchung in unserem Medizinischen Zentrum durchgeführt werden, erst dann gilt die Behandlung als beendet. Falls Sie an dem vereinbarten Termin nicht kommen können, bitten wir Sie dringend, rechtzeitig abzusagen und einen neuen Termin mit uns zu vereinbaren. Unsere Telefonnummer: (0421) 340 60 10.

 


Nach dem Schwangerschaftsabbruch:

  • Nach der Behandlung sollten Sie sich einige Tage schonen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
  • Die Schwangerschaftssymptome (z. B. Übelkeit, Spannen in der Brust) verschwinden meist innerhalb weniger Tage.
  • Durch die Schwangerschaftshormone kann ein Schwangerschaftstest noch bis fünf Wochen danach positiv ausfallen.
  • Blutungen nach dem Schwangerschaftsabbruch sind sehr unterschiedlich und können bis zur nächsten Regel in unterschiedlicher Stärke anhalten.
  • Unterbauchbeschwerden sind normal und können immer wieder auftreten. Bei Bedarf nehmen Sie ein Schmerzmittel. Bitte kein Aspirin, da der Wirkstoff ASS (Acetylsalicylsäure) die Blutung verstärken kann.
  • Die erste Regelblutung (Menstruation) kommt bei Einnahme der Antibabypille nach 21 Tagen, ansonsten erst nach vier bis sechs Wochen.
  • Sie können bereits zehn Tage nach dem Abbruch wieder schwanger werden. Bei Fragen zur Verhütung können Sie sich gerne an uns oder Ihre Ärztin / Ihren Arzt wenden.

Nicht normal sind:

  • anhaltende, erheblich mehr als regelstarke Blutungen
  • anhaltende oder erneut auftretende heftige Unterbauchschmerzen
  • anhaltendes Fieber über 38,5 °C.

Am Behandlungstag erhalten Sie eine Telefonnummer unter der Sie im Notfall unseren Arzt / unsere Ärztin auch außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch - Voraussetzung und Gegenanzeigen

 

Voraussetzungen

  • Die Schwangerschaft darf nicht älter als 63 Tage nach dem Beginn der letzten Monatsblutung sein. Das endgültige Schwangerschaftsalter bestimmt die Ärztin/ der Arzt durch eine Ultraschalluntersuchung.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und dem Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage liegen.
  • Die Patientin muss sich mit der Ärztin/ dem Arzt gut verständigen können.

 

Gegenanzeigen


Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist für Sie nicht möglich, wenn Sie unter

  • Diabetes mellitus,
  • schwerem Asthma,
  • schweren Leber-/Nierenerkrankungen,
  • Blutgerinnungsstörungen/Blutungsneigung,
  • unkontrolliertem Bluthochdruck oder Blutarmut/Anämie,
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen

leiden.


Die Ärztin/ der Arzt überprüft und entscheidet, ob diese Methode für Sie in Frage kommt. Bei drei von hundert Frauen muss beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch die Schwangerschaft mit einer Absaugung beendet werden.

 

 

Hier finden Sie diese Informationen als Faltblatt:

Faltblatt Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch als pdf