Die Beratungsstelle von pro familia in Dietzenbach ist als Schwangerschaftskonflikberatungsstelle nach § 9 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangeschaftskonflikt Gesetz) staatlich anerkannt.
Die staatliche Anerkennung ist eine notwendige Voraussetzung für alle formal notwendigen Aspekte dieser Beratung. Die Beratung ist für Schwangere und Ärztin*Arzt nach geltendem Recht immer noch eine Pflichtberatung. Das bedeutet, dass ein Schwangerschaftsabbruch für Patientin und Ärztin*Arzt nur nach einer zuvor erfolgten Beratung durch eine gesetzlich anerkannte Beratungsstelle straffrei ist.
Ratsuchende haben in jedem Fall einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf die Beratungsbescheinigung, sofern die Beratung tatsächlich erfolgt ist, d.h. es obliegt nicht dem Ermessen der Beraterin, die Bescheinigung zu erteilen oder zu verweigern.