Kostenübernahme und finanzielle Hilfen für Verhüttungsmittel (Spirale, Pille, Vasektomie o.ä.)
Der Kreis Offenbach übernimmt mit dem „Verhütungsmittelfonds für Transferleistungsbeziehende im Landkreis Offenbach“ anteilig die Kosten für Verhütungsmittel für Personen,
- die das 22. Lebensjahr vollendet haben
- die ihren Wohnsitz im Landkreis Offenbach haben
Leistungsberechtigt sind Personen, die
- Bürgergeld, auch aufstockend (SGB II) oder
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten.
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG),
- Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII oder
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Studierende und Auszubildende (BAföG) beziehen,
- sowie Auszubildende eines anerkannten Ausbildungsberufes und/oder
- Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende nach dem SGB III (BAB) erhalten.
Dieses Angebot wird vom Kreis Offenbach (Fachdienst Jugend und Familie, Bereich Jugendförderung und Frühe Hilfen) bereitgestellt und von pro familia Dietzenbach durchgeführt.
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Sie erreichen uns zu unseren Telefonzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 10-13 Uhr bzw. Mittwoch 13-15 Uhr):
06074 2265