Die "Bundesstiftung Mutter und Kind" wendet sich an Schwangere in einer finanziellen Notsituation. Sie können während der Schwangerschaft einen Antrag an die Bundesstiftung stellen, um eine einmalige finanzielle Beihilfe für die Erstausstattung Ihres Babys zu bekommen.
Antragstellung
Wenn Sie einen Antrag an die Bundesstiftung stellen möchten, müsse Sie zunächst einen Beratungstermin vereinbaren, bei dem Sie den Antrag stellen können.
Bei pro familia Hanau ODER dem Sozialdienst katholischer Frauen (Friedrichstr.12, 63450 Hanau, Tel. 06181 / 364500) können Sie dieses Beratungsgespräch durchführen und den Antrag stellen.
WICHTIG: Der Antrag darf für die jeweilige Schwangerschaft nur bei einer Beratungsstelle gestellt werden. Ein Doppelantrag ist nicht erlaubt.
Ein Übersichtsblatt über alle benötigten Dokumente für einen Antrag auf Babyerstausstattung bei der Bundesstiftung Mutter & Kind finden Sie HIER.
Eine Vorlage für einen formlosen Antrag auf Babyerstausstattung beim KCA/Jobcenter finden Sie HIER. Personen, die kein Bürgergeld beziehen, füllen das vollständige Antragsformular auf einmalige Beihilfen aus.
Die Antragsstellung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vorliegen!
Anhand der Unterlagen wird in dem Beratungsgespräch geprüft, ob Sie antragsberechtigt sind:
- Ihr monatliches Durchschnittseinkommen muss unter Ihrer individuellen Einkommensgrenze liegen. Durchschnittseinkommen und individuelle Einkommensgrenze werden anhand der Unterlagen berechnet.
- Ihr Vermögen darf nicht 5.000,- € + 1.000,- € für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigen.
- Wenn Sie über Wohneigentum verfügen, darf dieses nicht vermietet sein.
Die Mittel aus der Bundesstiftung:
- können nur vor der Geburt beantragt werden
- dürfen für die jeweilige Schwangerschaft nur einmal bei einer Beratungsstelle beantragt werden
- sind steuerfrei
- dürfen nicht gepfändet werden
- dürfen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden (sie müssen nicht gemeldet bzw. angegeben werden)
- Auf die Mittel aus der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch.
Terminvereinbarung
Beratungstermine vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch unter 06181 / 21854 während der Sprechzeiten:
Montag und Dienstag: 15 - 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 9 - 12 Uhr
Vereinbarte Beratungstermine finden auch außerhalb dieser Zeiten statt.