Gerne können Sie unsere Arbeit durch Spenden unterstützen, die steuerlich absetzbar sind. Bei Spenden bis 200 € genügt dem Finanzamt grundsätzlich der Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug, Bareinzahlungsbelege). Wer in seiner Steuererklärung also mehrere Spenden mit dem Empfängernamen bis zu jeweils 200 € auflistet, muss hierfür keine gesonderte Bescheinigung vorlegen. Bei höheren Spenden senden wir Ihnen auf Wunsch natürlich auch gerne eine Spendenbescheinigung zu.

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