Sie sind schwanger und niemand darf es wissen? Sie sind verzweifelt und sehen keinen Ausweg?
In Ihrer Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Unterstützung erfahren können.
Es gibt einen bundesweiten zentralen Notruf für Schwangere in Notlagen, der rund um die Uhr erreichbar ist (0800 40 40 020).
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine anonyme Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, ihre schwierige Situation zu bewältigen und nach Lösungen zu suchen.
In der Beratung kann es um folgende Themen gehen:
Adoption bedeutet die dauerhafte und vollständige Abgabe des Kindes. Das Kind kann entweder direkt nach der Geburt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine Adoptivfamilie vermittelt werden. Wenn sich Mütter oder Eltern mit dem Gedanken befassen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, können sie sich deutschlandweit an jede Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamts oder eines freien Trägers wenden. Dort erhalten sie ausführliche Informationen und werden umfassend beraten. Wenn sie es wünschen, stellen wir die Kontakte her und begleiten Sie auf dem weiteren Weg bis zur Adoption.
Bei einer vertraulichen Geburt kann das Baby zur Welt gebracht werden, ohne dass die Frau ihre Identität bekanntgeben muss. Das Kind kann danach zur Adoption freigegeben werden.
Während der Schwangerschaft und unter der Geburt finden alle medizinischen Untersuchungen und Maßnahmen statt, ohne dass die Schwangere ihren Namen nennen muss. Die Schwangere gibt ihre Identität nur einmalig in der Beratung preis. Alle weiteren Beratungen, medizinischen Untersuchungen und die Geburt finden dann unter einem selbstgewählten Pseudonym statt. Der Frau wird für die ersten 16 Lebensjahre des Kindes die Anonymität ihrer Daten garantiert.
Der Bund übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge.
Wenn Sie sich für die Annahme eines Kindes interessieren, wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Jugendamt oder an jede andere Adoptionsvermittlungsstelle.
Für weitere Informationen und ein individuelles Beratungsgespräch können Sie gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
Unsere Berater*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht! Alles, was uns anvertraut wird, ist dadurch besonders geschützt.