Wenn die Geburt eines Kindes bevorsteht, verändert sich die Lebenssituation.
In unserer Beratungsstelle können werdende Eltern Fragen klären, sich über rechtliche, finanzielle und soziale Hilfen vor und nach der Geburt informieren. Weitere Themen in der Beratung können körperliche und psychische Veränderungen während Ihrer Schwangerschaft, Fragen rund um die Geburt und zu vorgeburtlichen Untersuchungen sein. Alleinerziehende, Paare und Familien können Hilfe bei der Beantragung finanzieller Mittel, die zum Beispiel durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind" (Antragsstellung bis zur Geburt) oder die Stiftung "Hilfe für Familien in Not" gewährt werden.
Mittel aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Voraussetzungen
- Schwangerschaft zur Zeit der Antragsstellung
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Bedürftigkeit (z.B. wirtschaftliche Notlage)
Mitzubringen sind:
- Ausweis
- Personalausweis oder Reisepass
- Mutterpass
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate (falls nicht alleine wohnend auch vom*von Partner*in), z.B.:
- Lohn- oder Gehaltsabrechnung
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Wohngeldbescheid
- Bescheid nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld I
- Bescheid über Ausbildungsförderung (Bafög)
- Unterhaltsbescheid
Selbstständige:
- letzter Steuerbescheid
wenn der letzte Steuerbescheid nicht vorhanden ist:
- betriebswirtschaftliche Auswertung ( BWA) der letzen 3 Monate + Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate zur Einsicht
- Mietvertrag (+ Nkst., + Heizkst.) oder Kontoauszüge der Mietüberweisung vom letzten Monat
- Heizkostenabrechnung (oder Kontoauszug), wenn vorhanden
- Nachweis über Kindergeld (letzter Kontoauszug)
- Schuldennachweis (wenn durch Schwangerschaft entstanden)