In unserer Beratungsstelle können werdende Eltern Fragen klären und sich über rechtliche, finanzielle und soziale Hilfen vor und nach der Geburt informieren.
Die Schwangerschaftsberatung beinhaltet:
- Informationen über finanzielle und soziale Hilfen vor und nach der Geburt
- Beratung zu vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik)
- Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Mittel
- Psychosoziale Beratung
Inhalt der Beratung können körperliche und psychische Veränderungen während der Schwangerschaft, Fragen rund um die Geburt und zu vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik) sein. Außerdem können Modelle der Elternschaft und Betreuung von Kindern orientiert an Ihren Lebensentwürfen besprochen werden.
Alleinerziehende, Paare und Familien erhalten Hilfe bei der Beantragung finanzieller Mittel, die zum Beispiel durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind" (Antragsstellung bis zur Geburt) oder die Stiftung "Hilfe für Familien in Not" gewährt werden.
Auch nach der Schwangerschaft stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir geben einen Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und können Fragen zur Familienorganisation, Kinderbetreuung, Verhütung, Paarkommunikation und Vernetzung klären.
Um Mittel aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Schwangerschaft zur Zeit der Antragsstellung
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Bedürftigkeit (z.B. wirtschaftliche Notlage)
Benötigte Dokumente sind:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Mutterpass
- Mietvertrag
- Bei erwerbslosen Schwangeren und/oder Partner*innen:
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bescheid nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld I
- Bei nicht-selbstständig erwerbstätigen Schwangeren und/oder Partner*innen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen)
- Bei selbstständig erwerbstätigen Schwangeren und/oder Partner*innen:
- Letzter Steuerbescheid
- Oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 3 Monate + Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate zur Einsicht
- Bescheid über Ausbildungsförderung (BAföG)
- Unterhaltsnachweis
- Wohngeldbescheid
- Nachweis über Kindergeld und Kinderzuschlag