Als staatlich anerkannte Beratungsstelle, beraten wir ungewollt schwangere Personen im Schwangerschaftskonflikt (§§ 218 und 219 StGB) und händigen die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung aus. 

Die Schwangerschaftskonfliktberatung beinhaltet:

  • Aushändigung der Beratungsbescheinigung
  • Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit
  • Informationen über den rechtlichen Rahmen des Schwangerschaftsabbruchs
  • Aufklärung über die Methoden des Abbruchs (medikamentös und operativ)
  • Kontakten zu Gynäkolog*innen und Kliniken
  • Information über die Möglichkeit der Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs
  • Ergebnisoffene Beratung bei der Entscheidungsfindung für den Abbruch oder die Fortsetzung der Schwangerschaft
  • Informationen zur Verhütung bei Bedarf
  • Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Das Gespräch kann auf Wunsch anonym durchgeführt werden. Die Berater*innen  unterliegen der Schweigepflicht, somit wird alles Besprochene vertraulich behandelt. Während der Beratung können Sie alle Themen ansprechen, die Sie bewegen. 

Auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beraten wir Sie ergebnisoffen und kostenfrei. Begleitpersonen sind bei uns willkommen.

Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung, ob die Schwangerschaft abgebrochen oder fortgesetzt werden soll. Der Inhalt der Beratung fokussiert sich bei bereits getroffener Entscheidung auf die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs (medikamentös, operativ), Kontakte zu Gynäkolog*innen und Kliniken und Informationen zur Verhütung bei Bedarf. 

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass zwischen dem Beratungsgespräch und dem Schwangerschaftsabbruch mindestens drei volle Tage liegen müssen. Hinsichtlich der zeitlichen Spanne ist geregelt, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis durchgeführt werden kann. Aus medizinischer Perspektive entspricht das der 14. Schwangerschaftswoche nach dem ersten Tag der letzten Periode.

Falls Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch Beratung wünschen, begleiten wir Sie gern. 

Methoden des Schwangerschaftsabbruchs

Ein Schwangerschaftsabbruch kann mit zwei unterschiedlichen Methoden durchgeführt werden.

Eine Methode ist der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch. In diesem Video wird erklärt, wie der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.

Die andere Methode ist der instrumentelle oder operative Schwangerschaftsabbruch. In diesem Video wird erklärt, wie der instrumentelle Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.

Weitere Informationen über den Schwangerschaftsabbruch finden Sie auf der Seite des pro familia Bundesverbands.