Sexualbegleitung – Gesellschaftliche Teilhabe im Prostituiertenschutzgesetz (?)

09.Oktober.2023 10:00 - 13:00 Uhr Online

Anmeldung bis 05.10.2023 unter: srrkonkret.niedersachsen@profamilia.de

Selbstbestimmte Sexualität ist ein wesentlicher Teil der Persönlichkeit aller Menschen und ein Menschenrecht. Schwerwiegende körperliche oder kognitive Beeinträchtigungen können eigene sexuelle Erfahrungen und das Ausleben von Sexualität erschweren oder verhindern.

Sexualbegleitung als professionelle sexuelle Dienstleistung kann eine Möglichkeit sein, um Sexualität und körperliche Nähe aktiv zu leben. Sie unterliegt rechtlich den Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Ihre Ausführung unterliegt damit allen Schutzbestimmungen und Voraussetzungen von Prostitution. Gleichzeitig wird sie in der Debatte um selbstbestimmte Sexualität und in ersten Gerichtsurteilen als Teilhabeleistung für mit Menschen körperlicher und kognitiver Beeinträchtigung anerkannt. In wenigen Fällen wird sie bereits von der Berufsgenossenschaft erstattet (vgl. Urteil des Sozialgerichts Hannover von 11. Juni 2022).

Sind die gesetzlichen Regelungen ausreichend für die Rechte und Bedarfe von Sexualbegleiter*innen und Klient*innen? Welche Rahmenbedingungen benötigt Sexualbegleitung als professionelle Dienstleistung?

In einem Fachgespräch werden verschiedene Perspektiven zu diesen Fragestellungen eröffnet.

Die Veranstaltung richtet sich an Multiplikator*innen und Berater*innen in den Bereichen Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung, Sexualberatung und Beratung für Sexuelle Dienstleistungen/Prostitution.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts "Sexuelle und reproduktive Rechte konkret" statt und wird gefördert von Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.