Sie wollen Ihre Familienplanung selbst in die Hand nehmen und haben Fragen dazu! Welche Verhütungsmethode ist die richtige für mich? Warum werde ich nicht schwanger? Was mache ich nach einer Verhütungspanne?

Die Entscheidung für oder gegen ein Kind gehört zu den grundlegenden Rechten einer jeden Frau / eines jeden Mannes. Aufgrund einer Vielfalt von Verhütungsmitteln ist das planbarer geworden. Jedoch hängt Schwangerschaft und deren Verhütung auch von anderen Faktoren ab wie z.B. Wissen über die körperlichen Vorgänge, Alter, Gesundheit, Umwelteinflüsse, Medikamente, Lebensumstände, Stress, fehlende finanzielle Mittel etc. 

Ausführlichere Informationen zur Verhütung finden Sie hier

Informationen zur Verhütung und Stillen finden Sie hier

Informationen unserer Ärztin des pro familia Ortsverbandes München e.V. finden Sie hier

Broschürenreihe zum Thema Verhütung

Trotz größerer Planbarkeit einer Schwangerschaft, erfüllt sich für manche Frauen und Männer ihr sehnlicher Kinderwunsch nicht. Dies kann viele Ursachen haben und sollte ärztlich abgeklärt werden.

Für Paare mit einem langjährigen, unerfüllten Kinderwunsch bedeutet eine ungewollte Kinderlosigkeit häufig eine schwere Krise. Versagensängste, Schuldgefühle bzw. Schuldzuweisungen gegenüber dem Partner/der Partnerin belasten die Paarbeziehung zusätzlich.

In der Beratung können emotionale Belastungen angesprochen werden, anstehende Entscheidungen geklärt und eventuell neue Perspektiven im Umgang mit der Kinderlosigkeit entwickelt werden.

Weitere Informationen bei pro familia Schwabing

Broschüre (unerfüllter) Kinderwunsch

Seit 2016 erhalten Sie die Pille danach rezeptfrei in jeder Apotheke. Bei Frauen unter 20 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Hierfür ist allerdings ein ärztliches Rezept erforderlich. Die Pille danach darf nur im Notfall, nicht auf Vorrat abgegeben werden.

In der Apotheke muss eine persönliche, anonyme Beratung stattfinden. Die ApothekerIn ist verpflichtet einige Angaben anonymisiert zu dokumentieren.

Mädchen unter 14 Jahren wird das Medikament nicht ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Die ApothekerIn kann in Zweifelsfällen auch an eine Ärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst verweisen.

Ab 18 (bis 22) Jahren fällt im Allgemeinen eine Rezeptgebühr in der Apotheke an.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Broschüren zum Thema "Pille danach"