Seit 2019 gibt es einen Verhütungsmittelfonds im Landkreis Limburg-Weilburg.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Frauen aus dem Landkreis haben die Möglichkeit der Kostenübernahme folgender Verhütungsmittel aus dem Verhütungsmittelfonds
- Hormonspirale
- Kupferspirale/Kupferkette
- Dreimonatsspritze
- Hormonimplantat
- Pille
- Vaginalring
- Verhütungspflaster
- Kostenbeteiligung bei Sterilisation
Kosten für Kondome werden nicht übernommen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Klientin lebt im Landkreis Limburg-Weilburg.
- Sie legt in der Beratung eine aktuell gültige Bescheinigung zum Leistungsbezug von SBG II, SGB XII oder AsylblG vor
- Bescheinigung über Transferleistungen
- Sie hat eine Verordnung der Gynäkologin/ des Gynäkologen über das Verhütungsmittel und die zu erbringende Leistung
Die Antragstellung erfolgt nach einer Beratung zu Verhütungsmitteln im persönlichen oder telefonischen/virtuellen Gespräch und im Anschluss erhält die Klientin von der Beraterin eine ausgefüllte Kostenübernahmebescheinigung.
Die Klientin legt diese Bescheinigung bei einer Apotheke und ggf. bei ihrer Gynäkologin/ihrem Gynäkologen vor und erhält entsprechend Verhütungsmittel bzw. Leistungen.