Seit 2019 gibt es einen Verhütungsmittelfonds im Landkreis Limburg-Weilburg.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Frauen aus dem Landkreis haben die Möglichkeit der Kostenübernahme folgender Verhütungsmittel aus dem Verhütungsmittelfonds

  • Hormonspirale
  • Kupferspirale/Kupferkette
  • Dreimonatsspritze
  • Hormonimplantat
  • Pille
  • Vaginalring
  • Verhütungspflaster
  • Kostenbeteiligung bei Sterilisation

Kosten für Kondome werden nicht übernommen.

 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Klientin lebt im Landkreis Limburg-Weilburg. 
  • Sie legt in der Beratung eine aktuell gültige Bescheinigung zum Leistungsbezug von SBG II, SGB XII oder AsylblG vor
  • Bescheinigung über Transferleistungen
  • Sie hat eine Verordnung der Gynäkologin/ des Gynäkologen über das Verhütungsmittel und die zu erbringende Leistung

Die Antragstellung erfolgt nach einer Beratung zu Verhütungsmitteln im persönlichen oder telefonischen/virtuellen Gespräch und im Anschluss erhält die Klientin von der Beraterin eine ausgefüllte Kostenübernahmebescheinigung.

Die Klientin legt diese Bescheinigung bei einer Apotheke und ggf. bei ihrer Gynäkologin/ihrem Gynäkologen vor und erhält entsprechend Verhütungsmittel bzw. Leistungen.