Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Wichtige Informationen für Sie zur Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Mittel aus der Bundesstiftung:
- sind für schwangere Personen in Notlagen und eine einmalige finanzielle Beihilfe
- sind steuerfrei und anrechnungsfrei
- dürfen nicht aus Sozialleistungen nach dem SGB angerechnet werden (sie müssen nicht gemeldet bzw. angegeben werden)
- sind nicht pfändbar
- dürfen nur bei einer Beratungsstelle beantragt werden
- können nur vor der Geburt (während der Schwangerschaft) beantragt werden
- es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gelder der Stiftung
Zu dem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis bzw. bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft benötigen wie eine Kopie vom Pass und der Aufenthaltsgenehmigung
- Geburtstermin und Namen aus dem Mutterpass
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate auch vom Ehemann/Partner (Wohngeld, Unterhaltszahlungen, Leistungen nach SGB II)
- Mietvertrag, Kontoauszug oder Bescheinigung des Vermieters
- Nachweis Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld
- Geburtsurkunde des Kindes nachreichen
Ansprechpartnerin:
Anne Heidel
Ann-Kathrin Bohl
Anmeldung bei unserem Erstkontakt:
Telefon: 0661/4804969-0