Zur Orientierung bieten wir Beratung zu Verhütung an. Gerne können Sie sich bei uns zu allen gängigen Methoden informieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss zu Verhütungsmitteln aus dem Verhütungsmittelfonds beantragen.
WAS KANN BEANTRAGT WERDEN?
Der Verhütungsmittelfonds übernimmt Teile der Kosten für Verhütungsmittel, wenn diese ärztlich verordnet sind.
- Hormonspirale
- Kupferspirale/Kupferkette
- Dreimonatsspritze
- Hormonimplantat
- Pille
- Vaginalring
- Verhütungspflaster
- Sterilisation (auch Vasektomie)
WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?
Alle Menschen aus Stadt und Landkreis Fulda im Bezug von
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
WAS MÜSSEN SIE MITBRINGEN?
- aktueller Bescheid über Leistungen
- Rezept oder Kostenvoranschlag Ihrer Ärzt*in (Empfehlung zur Sterilisation)
- Personalausweis
WO BEANTRAGEN SIE DEN ZUSCHUSS?
bei pro familia Fulda, bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 0661-48049690