Ungewollt schwanger?

 

Schwanger zu sein, kann unterschiedliche Gefühle hervorrufen. Die Feststellung einer Schwangerschaft kann Freude, Stolz und Glücksgefühle aber auch Angst, Unsicherheit oder Ablehnung auslösen.

Es kann sein, dass Ihre Lebensplanung durcheinander gerät. Vielleicht können Sie sich ein Leben mit Kindern (im Moment) nicht vorstellen oder die finanziellen Rahmenbedingungen, die Arbeitsplatzsituation, Ihre gesundheitliche Situation oder Schwierigkeiten in der Partnerschaft lassen Sie eine Schwangerschaft in Frage stellen. Mit der Erkenntnis "Ich bin schwanger" stürzt dann vieles auf Sie ein.

In dieser schwierigen Situation unterstützen wir Sie gern. Wir beraten mit ausreichend Zeit und Ruhe, auf Wunsch auch anonym.

Ob Sie eine ungewollte Schwangerschaft fortsetzen oder ob Sie Ihre Schwangerschaft abbrechen lassen, ist eine Entscheidung, die Sie selbst treffen. Weder Partner, Familie, Ärzte oder Ärztinnen oder staatliche Behörden dürfen Ihre Entscheidung durch Druck, Einschüchterung, Bevormundung oder gar Strafdrohungen beeinflussen.

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, sind Sie verpflichtet, sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen. Das Beratungsgespräch ist ein Angebot, über die Gründe zu sprechen, die Sie zum Abbruch der Schwangerschaft bewegen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz geregelt. Hier ist formuliert, dass die Beratung Sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen soll. Sie brauchen deshalb jedoch nicht befürchten, dass Sie sich in der Beratung in irgendeiner Weise rechtfertigen müssen oder bedrängt werden, Ihre Gründe zu nennen oder Ihre bereits getroffene Entscheidung zu ändern.

Die Beratung ist ein Hilfsangebot. Die Entscheidung, ob Sie die Schwangerschaft abbrechen lassen oder fortführen, liegt allein bei Ihnen. Diese höchstpersönliche Entscheidung kann und darf niemand für Sie treffen. Sie benötigen keine ärztliche Feststellung, die den Abbruch befürwortet oder erlaubt.

Das Beratungsgespräch ist absolut vertraulich.

Wenn Sie es wünschen, müssen Sie weder bei der Anmeldung noch gegenüber der Beraterin oder dem Berater Ihren Namen angeben.

Nach der Beratung erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung.

Diese muss Ihnen nach Abschluss der Beratung mit Ihrem Namen und dem Datum ausgestellt werden. Am vierten Tag nach Ausstellung der Beratungsbescheinigung können Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen.

Bei einer anonymen Beratung kann die Beratungsbescheinigung von einer anderen Mitarbeiterin der Beratungsstelle ausgestellt werden als von der Person, die Sie beraten hat.

Auch bei Ihnen als Mann kann eine ungeplante Schwangerschaft widersprüchliche Gefühle auslösen und die Lebensplanung durcheinander bringen.

Möchte ich jetzt schon Vater werden? Was für ein Vater möchte ich sein? Und kann ich mir ein Kind mit dieser Partnerin vorstellen?

Die Tatsache, dass die letztendliche Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft von der Frau allein getroffen werden kann, löst bei manchen Männern ein Gefühl der Ohnmacht oder Resignation aus.

Wir können vermittelnde Gespräche in der Partnerschaft anbieten. Auch Einzelberatungen  können Ihnen helfen, diese wichtige Lebenssituation zu bewältigen.

Falls Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen und ein geringes Einkommen haben, kann das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten übernehmen.

Den Antrag dazu müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wenn Sie nicht versichert oder privat versichert sind, besteht die Möglichkeit bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse den Antrag zu stellen. Normalerweise gehen Sie mit einem Einkommensbescheid und Ihrer Krankenkassenkarte zum Kundencenter Ihrer Krankenkasse.

Das Familienportal des Bundes ministeriums schreibt dazu:

"Regelungen zur Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs

Ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch besteht auch dann, wenn die Frau sozial bedürftig ist. Der Antrag auf Kostenübernahme bei Bedürftigkeit ist bei der Krankenkasse zu stellen. Als bedürftig werden vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 Frauen angesehen, deren verfügbares persönliches Einkommen 1.446 Euro im Monat nicht übersteigt und denen auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht. Diese Einkommensgrenze, die an den Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist, erhöht sich für jedes im Haus der Frau lebende minderjährige Kind um 343 Euro. Eine weitere Erhöhung bis maximal 424 Euro ist möglich, wenn die Kosten der Unterkunft 424 Euro übersteigen. Nähere Auskünfte können die Schwangerschafts(konflikt)-Beratungsstellen erteilen."

Hier geht es zum ausführlichen Merkblatt des Familienministeriums NRW

Die Reaktionen nach einem Schwangerschaftsabbruch können sehr unterschiedlich sein.

Es kann sein, dass Sie erleichtert sind oder eine zeitlich begrenzte Trauerreaktion auftritt.

Die Lebenssituation, in der Sie sich zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruches befinden, spielt eine wichtige Rolle für die Gefühle danach.

Eine länger anhaltende Krise kann entstehen, wenn die Entscheidung unter großem Druck von nahestehenden Personen getroffen wurde, die Frau sich vorher schon in einer psychisch angespannten Situation befand oder die Entscheidung für den Schwangerschaftsabbruch bei der Frau massive Schuldgefühle auslöst. Studien zeigen allerdings, dass nur wenige Frauen dauerhaft unter psychischen Problemen leiden.

 

Psychosoziale und psychologische Beratung kann dabei helfen, die getroffene Entscheidung zu verarbeiten und in die Lebensgeschichte zu integrieren.

Oft reichen wenige Stunden aus, um den Abschiedsprozess zu begleiten.

Falls Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, finden Sie auf folgenden Seiten Adressen von Ärzt*innen, die diese durchführen:
https://www.familienplanung.de
Ausführlichere Informationen und weitere Adressen bekommen Sie in unserer Beratungsstelle.

Videos zum Thema

Statement pro familia Landesverband zur ZDFneo Serie Bauchgefühle

Hilfe und Unterstützung zu verschiedenen Themen in der Schwangerschaft finden Sie hier

Med. Kurzinfo in 16 Sprachen

 

Pro familia berät Menschen aus vielen Ländern. Um Menschen, die neu in unserem Land sind und die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, möglichst gut zu informieren hat pro familia NRW 2013 ein Infoblatt zum Schwangerschaftsabbruch neu überarbeitet und in 13 Sprachen übersetzen lassen:

Medizinische Kurzinfo zum Schwangerschaftsabbruch