Dein Recht auf vertrauliche Beratung und medizinische Behandlung

Jede und jeder Jugendliche ab 15 Jahren kann einer medizinischen Behandlung zustimmen. Das bedeutet, dass du beispielsweise einen Hausarzt, Frauenarzt oder Urologen (oder entsprechende Ärztin) aufsuchen kannst, ohne dass deine Eltern etwas davon erfahren müssen. Beachte: wenn du beziehungsweise deine Eltern privat versichert sind, erhalten deine Eltern eine Abrechnung vom Arzt oder von der Ärztin. Wenn es dir wichtig ist, kannst du mit dem Arzt oder der Ärztin sprechen, damit die Abrechnung so gestaltet wird, dass deine Privatsphäre gewahrt bleibt.

Weder ärztliches Personal noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen dürfen ohne deine Erlaubnis irgendwelche Informationen über dich an Dritte weitergeben, auch nicht an deine Eltern.

Eine Ausnahme kann in Situationen vorkommen, in denen dein Leben ernsthaft in Gefahr ist.

In Deutschland besteht freie Arztwahl. Wenn du mit deinem Arzt oder deiner Ärztin nicht zufrieden bist, kannst du zu jemand anderem gehen. Das geht beispielsweise auch, wenn du dir eine zweite Meinung zu einem Thema einholen möchtest oder dein Arzt oder deine Ärztin sich weigert, dir ein bestimmtes Verhütungsmittel zu verschreiben.

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Noch Fragen?

Wenn du noch etwas wissen möchtest, wende dich einfach an unsere Online-Beratung oder komme in eine unserer Beratungsstellen. Hier bekommst du Antworten auf deine persönlichen Fragen!