Dein Recht, Sexualität zu leben

Sexualität kann ganz verschieden sein. Dazu gehören intensives Kuscheln, Streicheln, Petting, Selbstbefriedigung, also Solosex, vaginaler Geschlechtsverkehr und andere sexuelle Praktiken.

In Deutschland dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Sex mit jemand anderem haben, vorausgesetzt, dass beide es wollen und nicht dazu gedrängt oder gezwungen werden. Das gilt für jeden Sex, egal zwischen welchen Geschlechtern.

Um Kinder zu schützen, verbietet das Gesetz sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren. Bis zum Alter von 18 Jahren kann Sex in besonderen Fällen verboten sein. Es kommt dabei auf den Altersunterschied und das Verhältnis der beiden Personen an (z.B. ist Sex zwischen Minderjährigen und Lehrer*nnen/Ausbilder*nnen verboten, weil eine gewissen Abhängigkeit besteht).

Für alle sexuellen Handlungen – egal in welchem Alter – gilt: FREIWILLIGKEIT !! Niemand darf dazu gezwungen werden.

Die Rechte, die für dich gelten, gelten auch für die anderen.
Respektiere also die Entscheidungen und Einstellungen anderer, wenn es um Sexualität geht.

Noch Fragen?

Wenn du noch etwas wissen möchtest, wende dich einfach an unsere Online-Beratung oder komme in eine unserer Beratungsstellen. Hier bekommst du Antworten auf deine persönlichen Fragen!

Wir haben auch Infos zu deinen Rechten in der kostenlosen Broschüre Deine Sexualität - deine Rechte zusammengefasst.