Rechte und Sexualität
Sexualität leben
Dein Recht, Sexualität zu leben
Sexualität kann ganz verschieden sein. Dazu gehört nicht nur Geschlechtsverkehr, sondern auch Kuscheln, Streicheln, Petting und Selbstbefriedigung.
In Deutschland dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Sex mit jemand anderem haben, vorausgesetzt, dass beide es wollen und nicht dazu gedrängt oder gezwungen werden. Das gilt sowohl für Sex zwischen Jungen und Mädchen als auch für Sex von Jungen mit Jungen und von Mädchen mit Mädchen.
Um Kinder zu schützen, verbietet das Gesetz sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren. Bis zum Alter von 18 Jahren kann Sex in besonderen Fällen verboten sein. Es kommt dabei auf den Altersunterschied und das Verhältnis der beiden Personen an (z.B. ist Sex zwischen Minderjährigen und LehrerInnen/AusbilderInnen verboten, weil eine gewissen Abhängigkeit besteht).
Für alle sexuellen Handlungen – egal in welchem Alter – gilt: FREIWILLIGKEIT !! Niemand darf dazu gezwungen werden.
Die Rechte, die für dich gelten, gelten auch für die anderen.
Respektiere also die Entscheidungen und Einstellungen anderer, wenn es um Sexualität geht.