Deine Rechte als Mädchen bei (ungewollter) Schwangerschaft und bei einem Schwangerschaftsabbruch

Auch Mädchen unter 18 Jahren steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, eine ungewollte Schwangerschaft straffrei abbrechen zu können. Es gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie bei Volljährigen, das heißt, man muss sich vor einem Abbruch rechtzeitig beraten lassen oder es muss ein sehr wichtiger Grund –wie beispielsweise eine Vergewaltigung – für den Abbruch bestehen.

Bei über 16 Jahren alten Mädchen geht man meistens davon aus, dass sie selbst entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen möchten oder nicht, auch ohne die Eltern zu fragen.

Wenn du zwischen 14 und 16 Jahren alt bist, wird die Ärztin oder der Arzt vielleicht die Zustimmung deiner Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen. Das hängt davon ab, ob die Ärztin oder der Arzt der Ansicht ist, dass du reif genug bist (im Gesetz steht dafür der Ausdruck „Einsichtsfähigkeit“), diese Entscheidung zu treffen.

Wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, hast du das Recht auf umfassende Beratung, angemessene ärztliche Versorgung und respektvolle Behandlung. In der Beratung können auch der potentiell werdende Vater oder auch deine Eltern anwesend sein, wenn du das möchtest.

Auch nach dem Schwangerschaftsabbruch kannst du dich beraten und unterstützen lassen, beispielsweise in einer pro familia-Beratungsstelle.

Gegen ihren Willen dürfen Mädchen und Frauen, auch wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht von ihren Eltern oder anderen Personen dazu gezwungen werden, eine Schwangerschaft abzubrechen oder auszutragen.

Ungewollt schwanger?!

Adressen von Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen bundesweit findest du unter www.schwanger-info.de

Noch Fragen?

Wenn du noch etwas wissen möchtest, wende dich einfach an unsere Online-Beratung oder komme in eine unserer Beratungsstellen. Hier bekommst du Antworten auf deine persönlichen Fragen!