Angebot für Sie
2012 wurde im Bundeskinderschutzgesetz und zuvor im SGB VIII festgelegt, wie Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt durch Erziehungspersonen geschützt werden sollen. Mit dem § 8a SGB VIII werden die Träger und Mitarbeiter*innen von Einrichtungen der Jugendhilfe stärker in die Verantwortung bei Fällen von Gefährdung des Kindeswohles genommen.
Inhalt der Fortbildung: Gesetzliche Grundlagen; Anzeichen für Gefährdung insb. bei sexualisierter Gewalt; Abläufe und Zuständigkeiten; Fallbeispiele aus der Praxis
Die Pflicht für Träger von Kindertagesstätten, ein Gewaltschutzkonzept vorzuhalten, besteht seit Sommer 2021. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat die Überprüfung der Träger an die hessischen Jugendämter als Aufsichtsorgane übertragen und diesen eine Frist bis zum 31. August 2024 gesetzt. Bis dahin sollen die Einrichtungen ein Gewaltschutzkonzept vorlegen beziehungsweise nachweisen können, dass sie daran arbeiten.
Unser Angebot für Sie: Fortbildung zum Gewaltschutzkonzept
Ansprechpartnerin: Andrea Gürke